Der Betriebsübergang: Was Sie beachten müssen

Betriebsübergang - Unternehmer Radio
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Wenn ein Unternehmen oder ein Teil davon in neue Hände übergeht, spricht man von einem Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang. Ein solcher Schritt hat weitreichende und oft komplizierte Auswirkungen auf alle Beteiligten.

Dieser Betriebsübergang bringt nicht nur erhebliche Veränderungen für die Struktur und Zukunft des Betriebs mit sich, sondern wirkt sich auch unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter aus. Dabei stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vor der Herausforderung, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen des Übergangs zu managen und die neuen Gegebenheiten in Einklang mit bestehenden Arbeitsverhältnissen zu bringen.

Ein solcher Übergang kann durchaus reibungslos und zum Vorteil aller Beteiligten ablaufen, sofern er sorgfältig vorbereitet wird und alle relevante Informationen vorliegen. In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte eines Betriebsübergangs. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Kündigungs- und Informationspflichten, Überstundenregelungen sowie die Dauer und den Ablauf des Prozesses wissen müssen.

Ziel ist es, sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern wertvolle Einblicke zu geben, um den Prozess des Betriebsübergangs gesetzeskonform und so problemlos wie möglich zu gestalten. Mit dem richtigen Wissen ausgestattet, können Betriebe und ihre Mitarbeiter die Herausforderungen eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs besser meistern und den Neustart unter optimalen Bedingungen angehen.

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Betriebsübergang Voraussetzungen: erste Schritte zum gelungenen Übergang

Entschließt sich ein Unternehmer zum Verkauf seines Unternehmens, wechselt nicht nur das Inventar den Besitzer. Für seine Mitarbeiter heißt dies, dass ein neuer Betriebsinhaber in ihre Rechte und Pflichten eintritt, die aus ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis entstehen. Der gesetzliche Rahmen zu den Betriebsübergang Voraussetzungen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Welche Arten von Betriebsübergang gibt es? Der Betriebsübergang als Ganzes ist möglich, aber auch Outsourcing von Unternehmensbereichen, eine Übernahme oder Ausgliederung können unter bestimmten Umständen unter diese gesetzlichen Regelungen von Betriebsübergang-Voraussetzungen fallen.

Zu den Voraussetzungen für die Übergabe bleibt das Gesetzeswerk allerdings recht ungenau. So ist beispielsweise der genaue Zeitpunkt des Übergangs der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen hier nicht zu ersehen. Der produzierende Betrieb selbst, also das feste Inventar, markiert hier meist mit dem Zeitpunkt seiner Übergabe den Beginn der neuen Zeit.

Bei Dienstleistern ist dieser Zeitpunkt nicht ganz so offensichtlich erkennbar. Darum wird für diesen Fall eine „wirtschaftliche Einheit“ definiert.

Definition wirtschaftliche Einheit: Eine wirtschaftliche Einheit umfasst eine Gesamtheit von Personen und Inventar, die der dauerhaften Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit einer bestimmten Zielsetzung dient.

Wird diese wirtschaftliche Einheit veräußert beziehungsweise ein Großteil ihrer Belegschaft übernommen, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Übergang geschaffen

Im Detail kommt es hier häufig zu ungeklärten Fragen, die die Anzahl der zu übernehmenden Mitarbeiter bzw. Arbeitsverhältnisse betreffen, sich um den Wert ideeller Betriebsmittel drehen oder um die Übernahme bestehender Kundenbeziehungen.

Auch der teilweise Übergang eines Betriebsteils ist im Rahmen des zuständigen §613a BGB denkbar. Hier ist im Zuge eines Asset Deals, bei dem bestimmte Wirtschaftsgüter des Unternehmens veräußert werden, genau zu prüfen, ob es sich um einen Übergang handeln könnte.

Im Überblick dargestellt, regelt der §613a folgende Aspekte:

  • den Übergang aller Rechte und Pflichten vom bisherigen Arbeitgeber auf den neuen Betriebsinhaber,
  • die im Einzelfall fortgeltenden Rechte und Pflichten, die sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben,
  • eine Veränderungssperre von Rechten und Pflichten aus den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • die Haftung für Arbeitnehmeransprüche, die aus dem Übergang entstehen, sowie die Haftungsbegrenzung sowie den Ausschluss der Nachhaftung von juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften, wenn diese Nachhaftung durch Umwandlung erlischt
  • die Unwirksamkeit von Kündigungen aufgrund des Betriebsüberganges,
  • Informationspflicht der Arbeitnehmer
  • das Arbeitnehmerrecht auf Widerspruch gegen den Übergang seines bestehenden Arbeitsverhältnisses

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Betriebsübergang und die Informationspflicht gegenüber Mitarbeitern

Seit Anfang 2002 gibt es eine gesetzliche Informationspflicht für Arbeitnehmer. Dazu werden folgende Fragen beantwortet:

Wer muss über den Betriebsübergang informieren? Diese Verpflichtung gilt für den alten und den neuen Arbeitgeber gleichermaßen.

Wann müssen Mitarbeiter über den Betriebsübergang informiert werden? Mitarbeiter müssen vor dem Wechsel der Eigentumsverhältnisse schriftlich informiert werden, welche Veränderungen anstehen.

Worüber müssen Mitarbeiter im Zuge des Betriebsübergangs informiert werden? Den Zeitpunkt beziehungsweise geplanter Zeitpunkt, die Gründe für die anstehende Veränderung sowie die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Belegschaft müssen vorab bekannt gegeben werden. Auch die geplanten Maßnahmen für die Arbeitnehmer müssen schriftlich dargestellt werden.

Haben Mitarbeiter ein Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang? Ja, Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht und können einen Monat nach Zugang der schriftlichen Information dem Übergang widersprechen. Diesen Widerspruch kann der Arbeitnehmer an den neuen oder alten Arbeitgeber richten. Die aus solchen Widersprüchen entstehenden mitunter komplizierten Rechtsfolgen bis hin zu möglichen Massenentlassungen ist eine professionelle Beratung für die rechtlich fehlerfreie Information der Mitarbeiter in dieser sensiblen Phase besonders angebracht.

Welche Risiken bestehen hinsichtlich der Informationspflicht zum Betriebsübergang? Auch im Hinblick auf möglicherweise entstehende Schadenersatzforderungen, die aus unsachgemäßer Information der Mitarbeiter entstehen können, ist hier große Sorgfalt angebracht. Werden nämlich nicht alle verlangten Informationen an den Arbeitnehmer weitergegeben, beginnt auch die einmonatige Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer unter Umständen auch weitaus später noch die Möglichkeit hätten, zu widersprechen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Auch wenn das Unternehmen an eines der Kinder übergeben wird, gilt es, die Mitarbeiter rechtzeitig zu informieren. Hier gibt es viele Möglichkeiten, wie das geschehen kann, aber oft arbeitet das Kind des Inhabers in dem Unternehmen und findet sich langsam in die Rolle. Benjamin Küsters ist als Sohn eingesprungen und hat im Betrieb des Vaters seine Leidenschaft gefunden.

Ein fließender Übergang, eine offene Kommunikation im Betrieb und der Rückhalt der eigenen Familie führten die Unternehmensnachfolge zum Erfolg. Hören Sie sich hier an, wie so ein Betriebsübergang über die Bühne gehen kann:

Episode #009: Die Firma verkaufen war keine Option

Wann muss der Betriebsrat in den Betriebsübergang mit einbezogen werden?

Unter bestimmten Umständen ist auch der Betriebsrat in den Übergang des Betriebes einzubeziehen. Dann nämlich, wenn der Betriebsübergang gleichzeitig eine Betriebsänderung gemäß den §§ 111ff des BetrVG darstellt.

Dies ist der Fall, wenn beispielsweise verschiedene Unternehmen zusammengehen oder die grundsätzliche Betriebsorganisation verändert wird.

Der § 111 verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat über diese Veränderungen zu informieren und sich mit diesem über die geplanten Änderungen zu beraten. Hier kommen auch gegebenenfalls Interessenausgleich oder, wenn nötig, ein Sozialplan als Beratungsthemen auf den Tisch.

Entspricht der Übergang einer Betriebsänderung, hat der Betriebsrat folgende Rechte: Er muss umfassend und rechtzeitig unterrichtet werden, kann bei mehr als 300 Arbeitnehmern Berater hinzuziehen, sich mit dem Arbeitgeber bezüglich der Betriebsänderung beraten, Verhandlungen über einen Interessenausgleich führen und die Aufstellung eines Sozialplanes angehen.

Wenn nach dem Betriebsübergang Mitarbeiter Überstunden haben

Wenn nach dem Betriebsübergang Mitarbeiter Überstunden haben, ist die Situation unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten besonders heikel. Grundsätzlich ist es so, dass die angesammelten Überstunden sowie die ihnen zustehenden Urlaubstage vom alten zum neuen Arbeitgeber übergehen. Dies ist Teil des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, das im Zuge eines Betriebsübergangs erhalten bleibt. Darüber hinaus sind in der Regel auch Tarifvereinbarungen weiterhin gültig, sofern der neue Arbeitgeber dem Geltungsbereich dieser Vereinbarungen zugeordnet wird.

Es ist jedoch Sache des neuen Arbeitgebers, zu entscheiden, wie mit den Überstunden der betroffenen Arbeitnehmer umgegangen wird. Das bedeutet, dass eventuelle Überstundenvergütungen oder Freizeitausgleiche, die vor dem Übergang vereinbart wurden, nicht automatisch übernommen werden müssen, es sei denn, dies ist vertraglich oder durch Tarifvereinbarungen festgelegt. Arbeitnehmer sollten daher so früh wie möglich Klärung über die Handhabung ihrer angesammelten Überstunden und anderer arbeitsrechtlicher Aspekte suchen, um die Sicherheit des Arbeitsplatzes zu gewährleisten.

In einigen Fällen, insbesondere wenn der neue Arbeitgeber strukturelle Änderungen vornehmen möchte, kann es auch zu Verhandlungen über Abfindungen kommen. Diese sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und müssen zwischen den Arbeitnehmern und dem neuen Arbeitgeber individuell ausgehandelt werden.

Alles in allem stellt der Umgang mit Überstunden nach einem Betriebsübergang eine komplexe Angelegenheit dar, die sowohl den Schutz der Arbeitnehmer als auch die Flexibilität des neuen Arbeitgebers berücksichtigen muss. Die klare und rechtzeitige Kommunikation aller Beteiligten ist daher von entscheidender Bedeutung, um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Lösung für alle zu finden.

Nach dem Übergang die Mitarbeiter kündigen: Darf man das?

Direkt nach dem Betriebsübergang die Kündigung von Arbeitsverhältnisse veranlassen? Hier gibt es gesetzliche Vorschriften zu beachten, wenn Arbeitsverhältnisse direkt nach dem Übergang oder bald danach gekündigt werden sollen.

Wichtig

Grundsätzlich kann man feststellen: Die direkte Abfolge bzgl. des Betriebsübergangs -> Kündigungen sind eher schwierig zu bewerkstelligen.

Der vierte Absatz des Betriebsübergangs im BGB § 613 a besagt, dass der Übergang eines Betriebes oder Betriebsteils nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden kann. Aus diesem Grund Mitarbeitern zu kündigen, ist also verboten.

Weiterhin sind aber Kündigungen aus Gründen, die mit dem Übergang nichts zu tun haben, erlaubt. Das betrifft etwa verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen. Das Kündigungsverbot wegen der Betriebsübergabe betrifft sowohl den alten als auch den neuen Betriebsinhaber. Direkt auf den Betriebsübergang Kündigungen auszusprechen, die eben jene Veränderung als Grund nennt, ist nicht wirksam.

Auch Aufhebungsverträge mit den Mitarbeitern, denen dann die Unterzeichnung von Verträgen mit dem neuen Inhaber folgen, sind übrigens unwirksam. Sie gelten als Umgehen der Folgen des § Betriebsübergang 613a.

Sowohl der Aufhebungsvertrag als auch der neu unterzeichnete Arbeitsvertrag ist ungültig. Aufhebungsverträge mit dem bisherigen Arbeitgeber sind nur dann möglich und gültig, wenn der betroffene Arbeitnehmer ganz aus dem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen ausscheiden möchte.

Finanzielle Auswirkungen des Betriebsübergangs

Die finanziellen Auswirkungen eines Betriebsübergangs sind oft vielschichtig und betreffen sowohl den Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer. In der Regel sind Betriebsübergänge komplexe Vorgänge, die gut durchdacht und strategisch geplant sein müssen, um unerwünschte wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu vermeiden. Für den Arbeitgeber können die finanziellen Implikationen von der Übernahme von Verbindlichkeiten bis hin zu erheblichen Investitionen in den betroffenen Betrieb oder Betriebsteil reichen. Erwerber müssen daher eine gründliche finanzielle Analyse durchführen, um sicherzustellen, dass der Betrieb rentabel ist und im Einklang mit ihren langfristigen Geschäftszielen steht.

Arbeitnehmer befinden sich in einer besonders sensiblen Situation, wenn es zu einem Betriebsübergang kommt. Obwohl in vielen Fällen ihre Arbeitsverträge durch den neuen Eigentümer übernommen werden, können sich ihre Arbeitsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Überstunden oder Vergütungsstrukturen, verändern. Oftmals ist die Unsicherheit wegen des Betriebsübergangs groß, und das hat manchmal auch Auswirkungen auf die Moral und Produktivität der Belegschaft. Diese wirtschaftlichen und sozialen Folgen sollten nicht unterschätzt werden.

Eine besondere Rolle spielt die Betriebsveräußerung, wenn es um finanzielle Aspekte geht. Je nach dem Wert des Betriebs und den damit verbundenen Vermögenswerten können sich erhebliche finanzielle Transaktionen ergeben, die sorgfältig geplant und durchgeführt werden müssen. In dieser Regel ist auch eine enge Abstimmung mit dem Betriebsrat notwendig, um die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die finanziellen Auswirkungen eines Betriebsübergangs sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erheblich sein können. Eine sorgfältige Planung und transparente Kommunikation sind entscheidend, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu minimieren und eine reibungslose Übergabe des Betriebs zu gewährleisten.

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Die Zäsur: Was passiert ein Jahr nach dem Betriebsübergang?

Ein Jahr lang läuft nach dem Übergang eine Schonfrist für die Mitarbeiter: So lange dürfen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen nicht zulasten der Mitarbeitenden verändert werden.

Auch nach dem Ablauf dieses Jahres gibt es noch Einschränkungen, was diese Veränderungen angeht. Individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag dürfen für ein Jahr nicht verändert werden.

Auch Gesamtarbeitsverträge, soweit vorhanden, müssen vom neuen Betriebsinhaber mindestens ein Jahr lang eingehalten werden, falls dieser nicht vorher ausläuft. Gibt es allerdings beim neuen Inhaber eigene Betriebsvereinbarungen, werden diese übernommen – auch vor Ablauf des Jahres können deren Rechte und Pflichten wirksam werden.

Nachfolge Lexikon – Nach der Unternehmensübertragung

Nach der Unternehmensübertragung eröffnen sich für den Übergeber verschiedene Möglichkeiten. Es ist wichtig, das Wissen an den Nachfolger weiterzugeben und diesen bei Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden vorzustellen.

Oft wird ein Beratungsvertrag für 3-12 Monate abgeschlossen, um die Zusammenarbeit zu regeln. Eine alternative Option ist die Bildung eines Beirats. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen ein harter Schnitt sinnvoll ist, insbesondere wenn die inhaltliche Übergabe bereits vor der Transaktion erfolgte.

Die Mitarbeiter müssen sich an den neuen Chef anpassen, was eine Herausforderung darstellen kann. Für den Nachfolger bedeutet die Übernahme eine neue Rolle, bei der Respekt und Änderungen berücksichtigt werden müssen. Eine zu lange Anwesenheit des Übergebers kann von anderen als mangelndes Vertrauen in den neuen Führungsstil interpretiert werden.

Nach der Übergabe gewinnt der Übergeber Zeit für persönliche Interessen und neue Aktivitäten außerhalb des Unternehmens. Eine erfolgreiche Nachfolge erfordert daher eine sinnvolle und erfüllende Aufgabe nach der Übergabe.

Hören Sie sich die folgende Episode an, um ein genaueres Bild zu bekommen:

Fazit

Der Übergang von Betrieben oder Betriebsteilen auf einen neuen Unternehmer ist nicht nur für den alten und neuen Inhaber mit diversen Risiken und Fallstricken verbunden. Für den Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin geht der Wechsel ebenfalls häufig mit zahlreichen Veränderungen einher. Häufig sind diese Veränderungen nicht ausschließlich positiv, manche fürchten direkt nach der Betriebsübergabe die Kündigung.

Tatsächlich können sich die betroffenen Personen mit Hilfe der Rechtsprechung vor einer Schlechterstellung schützen. Der gesetzliche Rahmen lässt allerdings, wie wir gesehen haben, in Detailfragen häufig nur vage Vorschriften erkennen und gibt damit Verhandlungsspielräume und Unsicherheiten zu erkennen.

Die Rechte und Pflichten des Unternehmers sowie die Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer sind gemäß dem Betriebsübergang BGB recht komplex. Individuelle Gegebenheiten und Details der Betriebsübergang, BGB Rechtsprechung lassen es nicht nur sinnvoll, sondern aus unternehmerischer Sicht geradezu notwendig erscheinen, sich hier umfassender professioneller Beratung zu bedienen.

Nur so wird der reibungslose Übergang unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, im Interesse einer gütlichen Einigung aller Beteiligten, gelingen. Der Betriebsübergang vom alten zum neuen Inhaber gestaltet sich, professionell strukturiert, idealerweise als Gewinn für alle Beteiligten und vor allem als unternehmerisches Erfolgserlebnis.

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