Innovationskraft fördern: Wie Forschungsförderung den Unternehmenswert steigern kann

Innovationskraft fördern: Wie Forschungsförderung den Unternehmenswert steigern kann
Zentrale Fragen des Verkaufsprozesses

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Merkel Autor auf Unternehmer Radio Geschrieben von Ass. jur. Joachim Merkl Lesedauer: 10 Min.

Technische Innovationen sind für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen unverzichtbar, von herausragender Bedeutung und können den Unternehmenswert steigern, denn sie bieten die entscheidende Basis dafür, dass Unternehmen Wachstum generieren können. Damit entscheiden sie maßgeblich darüber, ob und wie weit ein Unternehmen zukunftsfähig ist und sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Betrieben behaupten kann. 

Das Problem dabei: Infolge der zunehmenden Globalisierung und im Zuge einer generell immer weiter zunehmenden Dynamik bei technischen Entwicklungen mit stetig kürzer verlaufenden Produktzyklen, sehen sich die Unternehmen einem massiven Innovationsdruck ausgesetzt. Somit handelt es sich bei der Innovationsfähigkeit und -bereitschaft von Unternehmen um den zentralen Faktor bei der Positionierung von Unternehmen im globalen Konkurrenzkampf mit Wettbewerbern. 

Innovationen sichern nicht nur die Teilhabe am technischen Fortschritt, sondern sind zugleich Garanten für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Mit einem funktionierenden betrieblichen Innovationsmanagement sehen sich Unternehmen bestens für künftige technische Entwicklungen aufgestellt.

Um so wichtiger ist es daher, dass die innovationsbereiten Unternehmer über ausreichend finanzielle Ressourcen verfügen, um Innovationsprozesse zu initiieren und erfolgreich abschließen zu können. Das Zünglein an der Waage spielen dabei, wie so oft, staatliche Förderprogramme. Und an diesem Punkt kommt das ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) ins Spiel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Innovationen steigern Unternehmenswert: Technologische Entwicklungen sind entscheidend für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. In der Unternehmensanalyse gelten Innovationskraft und Effizienz als zentrale Faktoren zur nachhaltigen Unternehmenswertsteigerung.
  • ZIM-Förderung durch den Bund: Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Der Bund fördert Forschungsprojekte, Kooperationen und Netzwerke mit bis zu 2,3 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Investitionen schaffen Marktvorteile: Unternehmen mit ZIM-Förderung steigerten im Schnitt Umsatz und Beschäftigung deutlich. Solche Investitionen öffnen neue Marktchancen, verbessern die Finanzkennzahlen und stärken die Position im Wettbewerb.

Warum sind Innovationen für den Unternehmenswert essenziell wichtig?

Innovationen gehen unternehmensintern gewöhnlich mit effizienteren Produktionsprozessen und strukturellen betrieblichen Veränderungen einher. Insbesondere die Produktionseffizienz ist ein wesentlicher Faktor, um den Wert eines Unternehmens und die aktuelle Unternehmenssituation realistisch einschätzen zu können. Im Rahmen von M&A-Aktivitäten stellt daher die Innovationsbereitschaft und -fähigkeit eines Unternehmens eine wesentliche Prämisse für eine umfassende Bestimmung des Firmenwertes dar.

Innovativ agierende Unternehmen sind besonders dazu prädestiniert, neue Spitzentechnologien und Prozesse mit einem Höchstmaß an Wertschöpfung und Produktivität zu entwickeln. Um den wirtschaftlichen Erfolg und den positiven Cashflow zu sichern und weitere Absatzmärkte zu erschließen, besetzen sie lukrative Marktnischen und entwickeln Produkte mit Alleinstellungsmerkmal. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille der ständigen Weiterentwicklung. Ebenso wichtig sind die betriebswirtschaftlichen Aspekte einer nachhaltigen und kontinuierlichen Kostenreduktion.

All dies Faktoren führen dazu, dass innovative Unternehmen ihre Marktposition fortlaufend stärken und festigen. Insbesondere auf Seiten von potenziellen Käufern und Investoren stößt das beispielsweise im Zuge von Transaktionen auf besondere Akzeptanz und ein gesteigertes Interesse.

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Worum geht es für Unternehmen es ZIM?

Bei ZIM handelt es sich um ein von der Bundesregierung aufgelegtes Programm zur Förderung von Vorhaben in Forschung und Entwicklung (FuE). Dabei können sowohl einzelbetriebliche FuE-Projekte des privaten Mittelstandes als auch FuE-Kooperationsprojekte1 von mittelständischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie Innovationsnetzwerke durch Zuwendungen gefördert werden. 

Die ZIM-Förderung im Überblick

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites themen-, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen im Förderbereich „Forschung & Innovation“. 

Die ZIM-Förderung zielt darauf, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu stärken und zu erhalten. Gefördert werden FuE-Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren sowie technischer Dienstleistungen.

Das ZIM lässt sich in drei verschiedene Förderbereiche unterteilen:

  • Einzelprojekte,
  • Kooperationsprojekte,
  • Netzwerkprojekte.

Was wird gefördert? 

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE), 

  • die zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen,
  • den Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen, 
  • ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ein Anspruch auf eine Förderung durch ZIM besteht nicht. Zudem steht die Gewährung von Zuwendungen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Welche Projektkosten sind förderfähig?

Zuwendungs- bzw. förderfähige Kosten sind Personalkosten und Gemeinkostenzuschläge (zu 100 Prozent), projektbezogene Aufträge an Dritte sowie FuE-Aufträge an einen oder mehrere wissenschaftlich qualifizierte Dritte. 

Welche Fördervoraussetzungen gelten?

Wesentlich für eine Bewilligung von ZIM-Förderanträgen sind der technologische Innovationsgehalt sowie die besonderen Marktchancen von FuE-Projekten. 

Das gilt speziell für ZIM-Einzelprojekte

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland mit weniger als 500 Mitarbeitern (inkl. die Beschäftigten verbundener oder Partnerunternehmen).

Die Förderquoten für Unternehmen belaufen sich, je nach Größe und Standort des Antragstellers, auf 25 % bis 45 % der zuwendungsfähigen Projektkosten. 

Projektkosten sind bis zur Höhe von maximal 690.000 Euro zuwendungsfähig. 

Projektträger/Ansprechpartner:

EuroNORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Tel: 030 97003222
Fax: 030 97003044
e-Mail: zim@Euronorm.de
Web: www.euronorm.de
Informationen: www.zim.de
Formulare: www.zim.de (Formularcenter)

Das gilt speziell für ZIM-Kooperationprojekte

Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland mit:

  • weniger als 500 Mitarbeitern (inkl. die Beschäftigten verbundener oder Partnerunternehmen) 
  • weniger als 1.000 Mitarbeitern (inkl. die Beschäftigten verbundener oder Partnerunternehmen)

sofern sie mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kooperieren.

Die Förderquoten belaufen sich, je nach Größe und Standort des Antragstellers, für 

  • Unternehmen auf 30 bis 55 % 
  • Forschungseinrichtungen auf 100 % 

der zuwendungsfähigen Projektkosten. 

Der Zuschuss beläuft sich auf höchstens 450.000 Euro, für Forschungseinrichtungen auf maximal 220.000 Euro. Die Höhe der Zuwendung ist für das Gesamtprojekt auf maximal 2,3 Millionen Euro begrenzt.

Die der Förderung zugrunde liegenden zuwendungsfähigen Projektkosten betragen für 

  • Unternehmen je Teilprojekt maximal 560.000 Euro
  • Forschungseinrichtungen je Teilprojekt maximal 280.000 Euro

Projektträger/Ansprechpartner:

AiF Projekt GmbH
Tschaikowskistraße 49
13156 Berlin
Tel: 030 481633
Fax: 030 48163402
e-Mail: zim@aif-projekt-gmbh.de
Web: www.aif-projekt-gmbh.de
Informationen: www.zim.de
Formulare: www.zim.de (Formularcenter)

Das gilt speziell für ZIM-Netzwerkprojekte

Innovationsnetzwerke bestehen nach den ZIM-Regularien aus mindestens sechs voneinander unabhängigen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Internationale Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens vier Unternehmen sowie zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen sowie einer ausländischen Einrichtung als Partner eines deutschen Netzwerks. 

Wer ist antragsberechtigt:

  • Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme bis 10 Millionen Euro. 
  • Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro.
  • Weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten. 
  • Nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner.

Antragsberechtigt aus Innovationsnetzwerken sind:

kleine
Unternehmen
mittlere
Unternehmen
weitere mittelständische
Unternehmen
Beschäftigteunter 50unter 250unter 500
Jahresumsatz oderbis 10 Mio. €bis 50 Mio. €
Jahresbilanzsummebis 10 Mio. €bis 43 Mio. €

Die Förderung von Netzwerken ist degressiv nach Phasen in nationalen und internationalen Netzwerken gestaffelt.

Phase 1
Nationale
Netzwerke
90 %12 Monate
Internationale
Netzwerke
95 %18 Monate
Phase 21. Jahr2. Jahr3./4. Jahr
Nationale
Netzwerke
70 %12 Monate50 %12 Monate30 %12 Monate
Internationale
Netzwerke
80 %12 Monate60 %12 Monate40 %12 Monate

Bis zu welcher Höhe werden die Zuwendungen gewährt?

Die Zuwendung bei nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken beträgt für das Netzwerkmanagement maximal 420.000 Euro. Auf Phase 1 dürfen nicht mehr als 180.000 Euro entfallen. Bei internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken beträgt die höchstmögliche Zuwendung 520.000 Euro, für die Phase 1 ist er auf maximal 220.000 Euro begrenzt. 

Insgesamt werden Netzwerkprojekte mit bis zu 520.000 Euro gefördert. In Phase 1 ist die Förderung auf 220.000 EUR begrenzt. 

Sonstige ZIM-Förderungen

Auf der einen Seite gibt es Durchführbarkeitsstudien. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 100.000 Euro und bei Kooperationen mehrerer Unternehmen für die Gesamtstudie bis zu 200.000 Euro. Durchführbarkeitsstudien müssen der Vorbereitung eines grundsätzlich im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsprojekts dienen. Sie dürfen keine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglichen.

Auf der anderen Seite gibt es Leistungen zur Markteinführung. Zuschussfähig sind bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 60.000 Euro je ZIM-gefördertem FuE-Projekt. 

Leistungen zur Markteinführung müssen

  • sachlich und zeitlich im engen Zusammenhang mit dem FuE-Projekt stehen,
  • sinnvoll für die Markteinführung sein,
  • nach Wirtschaftlichkeitsaspekten an qualifizierte externe Anbieter vergeben werden.

Daten und Fakten zu ZIM

Aus der Evaluation 2024 des ZIM durch die Prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE2, vormals BMWK) geht hervor, dass seit 2020 insgesamt etwa 14.000 FuE-Projekte mit insgesamt etwa 2.3 Milliarden Euro unterstützt wurden. 

Aus der Evaluations-Studie zum ZIM geht zwar hervor, dass die Bewilligung von Anträgen für FuE-Vorhaben von 2018 bis Anfang 2023 kontinuierlich von 76 % (2018) auf 60 % für Unternehmen und von 95 % auf 79 % für Forschungseinrichtungen zurückgegangen sind. Allerdings stieg die Zahl der ZIM-Anträge insgesamt um 320 bzw. 7,9 % von 4.067 in 2023 auf 4.267 in 2024.

Antragsjahr ZIM-Anträge gesamtEinzelprojekteKooperationsprojekte
20234.0673293.175
20244.2672943.495
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/13977 v. 26.11.20243

Im selben Zeitraum (2023-2024) nahm das beantragte Fördervolumen für Einzel- und Kooperationsprojekte um mehr als rund 10 % zu. 

Zuwendungen in Mio. Euro
Antragsjahr EinzelprojekteKooperationsprojekteProjekte gesamt
202345,43339,84385.24
202442,07381,71423.78
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/13977 v. 26.11.2024

Der Bearbeitungsstand der jeweils im Jahr 2023 und der bis zum 30.06.2024 eingereichten Anträge für eine Förderung mit ZIM stellt sich wie folgt dar:

EinzelprojekteKooperationsprojekte
Antragsjahrin Bearb.bewilligt*abgelehnt**in Bearb.bewilligt*abgelehnt**
202302349502.0871.138
2024 (1.1.-30.6.)94 140 601.5661.148781
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/13977 v. 26.11.2024
* inklusive bewilligungsreifer Anträge
** inklusive zurückgezogener Anträge

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für ZIM-Anträge durch die jeweiligen Projektträger 

betrug laut der ZIM_Evaluation im Jahr 2024

  • für Einzelprojekte: 3,17 Monaten, 
  • für Kooperationsprojekte: ,14 Monaten. 

Für diese Erhebung wurden alle Anträge berücksichtigt, die vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024 bei den Projektträgern eingingen und für die eine erste Entscheidung (Bewilligung, Ablehnung, Rücknahmeempfehlung) vorliegt. 

Aus der nachfolgenden Tabelle geht hervor, welche Bundesländer am meisten von bewilligten Zuwendungen im Rahmen von ZIM in den beiden vergangenen Jahren profitierten. 

Genehmigte Förderungen in Mio. Euro

Bundesland20232024
Bayern44,8573,35
Nordrhein-Westfalen66,0170,29
Baden-Württemberg58,9466,30
Sachsen67,2066,16
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/13977 v. 26.11.2024

Gründe für eine Ablehnung der ZIM-Förderung

Häufige Gründe für eine Ablehnung der ZIM-Förderung sind laut der Prognos-Evaluation4

  • nicht ausreichender Innovationsgehalt und technisches Risiko gemäß der Förderrichtlinie, 
  • unzureichendes technisches und betriebswirtschaftliches Potenzial, 
  • ungesicherte Finanzierung des Eigenanteils, 
  • fehlende Förderberechtigung des Antragstellers,
  • unvollständige Antragsunterlagen, 
  • Insolvenz des Antragstellers. 

Nachfolgend finden Sie ein Interview mit dem Programmbereichsleiter des RKW Kompetenzzentrums Dr. Fabian Bocek mit Fragen zu den Wirkungen der ZIM-Förderung. Das RKW Kompetenzzentrum ist ein neutraler Impuls- und Ratgeber für den deutschen Mittelstand. Es sensibilisiert angehende wie etablierte kleine und mittlere Unternehmen für Zukunftsthemen und unterstützt sie dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft auszubauen. Zu den aktuellen

Schwerpunktthemen „Gründung“, „Fachkräftesicherung“, „Digitalisierung“ und „Innovation“ bietet das RKW Kompetenzzentrum daher praxisnahe und branchenübergreifende Informationen sowie Handlungshilfen an.

Interview mit Herrn Dr. Bocek: Wie Innovationen
neue Marktchancen schaffen

UR: „Herr Dr. Bocek, in Ihrer Funktion als Leiter des Programmbereichs Innovationsförderung beim RKW Kompetenzzentrum zeichnen Sie für die Studie der RKW-Wirkungsanalyse zur ZIM Förderung verantwortlich. Was hat es mit dieser Analyse auf sich?“ 

Dr. Bocek: „Die Wirkung der ZIM-Förderung wird regelmäßig periodisch durch uns auf Initiative der Bundesregierung untersucht. Die aktuell vorliegende RKW-Expertise 2025 zur Wirkungsanalyse der ZIM-Förderung entstand im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das inzwischen in Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) umbenannt wurde.“ 

UR: „Auf welchen empirischen Grundlagen beruht die RKW-Wirkungsanalyse?“ 

Dr. Bock: „Für die vorliegende Analyse wurden alle Unternehmen und Forschungseinrichtungen befragt, die im Jahr 2022 mindestens ein ZIM-Projekt abgeschlossen haben. Außerdem wurden Netzwerkmanager, Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einbezogen, deren Netzwerke in 2022 planmäßig die zweite Phase der ZIM-Förderung beendeten. Die aktuellen Rücklaufquoten liegen bei 63 Prozent für Unternehmen und 85 Prozent für Forschungseinrichtungen.“ 

UR: „Was wird in der RKW-Wirkungsanalyse untersucht?“ 

Dr. Bocek: „Die Analyse beschreibt die Effekte der Förderung sowohl der ZIM-FuE-Projekte als auch der ZIM-Innovationsnetzwerke.“

UR: „Zu welchen Ergebnissen kommt die Wirkungsanalyse?“ 

Dr. Bocek: „Insgesamt lässt sich sagen, dass das ZIM auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten maßgeblich zur Entstehung neuer innovativer Produkte und Dienstleistungen sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im für die deutsche Wirtschaft essenziellen Mittelstand beiträgt.“

UR: „Und wie profitieren die Unternehmen von der ZIM-Förderung?“ 

Dr. Bocek: „Im Kern lässt sich festhalten, dass durch das ZIM neue Marktchancen für den Mittelstand generiert werden. ZIM-geförderte Unternehmen konnten ihre Umsätze im Analysezeitraum um durchschnittlich 29 % steigern, während die Beschäftigtenzahlen im Durchschnitt um 14 % anstiegen.“ 

UR: „Was bedeutet das in absoluten Zahlen?“ 

Dr. Bocek: „Bereits ein Jahr nach Projektende erzielten die Unternehmen durch das geförderte ZIM-Projekt durchschnittlich ein Umsatzplus von rund 127.000 Euro und schufen in etwa eine zusätzliche Stelle.“ 

UR: „Seit dem 1.Januar 2025 gilt bekanntlich eine neue ZIM-Richtlinie? Welche Änderungen sind für Unternehmen besonders relevant?“ 

Dr. Bocek: „Die ab dem 1. Januar 2025 gültige Förderrichtlinie sieht zahlreiche Optimierungen vor. Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren profitieren künftig von erweiterten Fördermöglichkeiten, die den Einstieg in komplexe Innovationsprojekte erleichtern sollen.“ 

UR: „Welche Maßnahmen sind das konkret?“ 

Dr. Bocek: „Zunächst wurde mit der neuen ZIM-Richtlinie der Zugang zur Förderung von Durchführbarkeitsstudien erweitert. Demnach sind nunmehr junge Unternehmen, die jünger als 10 Jahre alt sind und Kleinstunternehmen sowie KMU, deren letzte ZIM-Förderung mehr als 3 Jahre zurückliegt, antragsberechtigt. Weiterhin wurden die ergänzenden Leistungen zur Markteinführung ausgeweitet. Die Förderung wurde insbesondere auch auf digitale Geschäftsmodelle und moderne Innovationsprozesse zugeschnitten. Beispiele dafür sind die Beratung zur Nutzung digitaler Technologien und Lösungen als Teil der Innovationsberatungsdienste. Außerdem sind innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratungsleistungen zum Produktdesign und der Vermarktung förderfähig.“ 

UR: „Wie können KMU dazu beitragen, um die Wirkung der ZIM-Förderung möglichst weiter zu optimieren? Können beispielsweise digitale Technologien für ZIM-Projekte förderfähig genutzt werden?“ 

Dr. Bocek: „Die im Rahmen des ZIM entwickelten Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sind auf technischer Ebene oftmals erfolgreich. Damit sich diese Innovationen auch im Markt mit dem gewünschten Ergebnis durchsetzen, bedarf es eines gut ausgearbeiteten Markteinführungskonzeptes. In diesem Kontext gilt es, beispielsweise finanzielle, marktrelevante, rechtliche und bürokratische Anforderungen rechtzeitig zu berücksichtigen.“ 

UR: „Womit unterstützt das ZIM die Markteinführung von Innovationen?“ 

Dr. Bocek: „Die mit der neuen ZIM-Richtlinie 2025 ausgeweiteten ergänzenden Leistungen bieten zahlreiche Unterstützungsleistungen bei der Markteinführung neuer innovativer Produkte und Dienstleistungen.“ 

Fazit: Warum sich Innovationsförderung lohnt, um
den Unternehmenswert zu steigern

Wer seinen Unternehmenswert langfristig steigern möchte, kommt an einer strategisch ausgerichteten Innovations- und Forschungsagenda nicht vorbei. Eine durchdachte Unternehmensstrategie, die gezielt auf Technologieförderung setzt, verbessert nicht nur zentrale Kennzahlen wie Rentabilität und Umsatzwachstum, sondern erhöht auch die Attraktivität beim Unternehmensverkauf.

Besonders Programme wie das ZIM stärken die Forschungslandschaft im Mittelstand und setzen genau dort an, wo Investitionen die größten Einflussfaktoren auf zukünftigen Unternehmenserfolg darstellen. Wer heute innoviert, sichert sich morgen klare Marktchancen und einen messbaren Wettbewerbsvorsprung.

Häufige Fragen (FAQ) zur Innovationsförderung, ZIM-Programm und Unternehmenswert-Steigerung

Warum sind Innovationen entscheidend für den Unternehmenswert?

Innovationen verbessern Effizienz, Marktposition und Bewertung. Sie ermöglichen technische Fortschritte, erhöhen die Produktivität und erschließen neue Absatzmärkte. Investoren schätzen innovative Unternehmen wegen ihres langfristigen Wachstumspotenzials.

Was genau fördert das ZIM-Programm des Bundes?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE). Dazu zählen Einzelprojekte, Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke. Ziel ist es, neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen marktfähig zu machen.

Wer kann eine ZIM-Förderung beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Je nach Projektart sind auch größere Mittelständler, Forschungseinrichtungen und internationale Partner förderberechtigt. Die Förderquote richtet sich nach Unternehmensgröße und Standort.

Wie hoch fällt die ZIM-Förderung aus?

Die Förderung beträgt bis zu 2,3 Millionen Euro pro Projekt. Einzelprojekte können bis zu 690.000 Euro erhalten, Kooperationsprojekte bis zu 450.000 Euro pro Partner. Netzwerkprojekte erhalten bis zu 520.000 Euro für das Management.

Welche Wirkung zeigt die ZIM-Förderung in der Praxis?

ZIM-geförderte Unternehmen steigerten ihren Umsatz im Schnitt um 29 Prozent. Die Beschäftigtenzahl wuchs im Durchschnitt um 14 Prozent. Neue Marktchancen, Produktinnovationen und bessere Finanzkennzahlen sind konkrete Ergebnisse der Förderung.

Über den Autor
Merkel Autor auf Unternehmer Radio
Ass. jur. Joachim Merkl

Justiziar / Syndikusanwalt

Joachim Merkl ist Voll-Jurist und erfahrener Autor mit einem Schwerpunkt auf Unternehmensnachfolge und Erbrecht. Nach seinem Jura-Studium an der Universität zu Köln arbeitete er viele Jahre erfolgreich als Wirtschafts- und Finanzjournalist für renommierte Medien wie „Capital”, „Finanztest” und das Wirtschaftsmagazin „DM”. Außerdem war Joachim Merkl als Justiziar und Rechtsanwalt tätig. Seit 2010 berät er KMU zu Forschungs- und Innovationsvorhaben sowie in Fragen der Projektfinanzierung. Als Autor veröffentlichte er zahlreiche Fachbücher, die sich u.a. praxisnah mit Themen zur Unternehmensgründung, zum Arbeitsrecht sowie der Finanz- und Vermögensplanung auseinandersetzen.

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