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Was ist ein Komplementär?

Ein Komplementär ist der persönlich und unbeschränkt haftende Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft (KG). Er ist sozusagen der „Kapitän“ des Unternehmens: Er führt die Geschäfte und trägt im Gegenzug das volle unternehmerische Risiko, da er mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet.

In der Praxis ist für Sie als Unternehmer meist die Rechtsform der GmbH & Co. KG relevant. Hier wird die Rolle des unbeschränkt haftenden Gesellschafters von einer GmbH übernommen, der sogenannten Komplementär-GmbH. Dies ist ein juristischer Kniff, um die Haftung auf das Vermögen dieser GmbH zu begrenzen und nicht das Privatvermögen der dahinterstehenden Personen zu gefährden.

Beim Unternehmensverkauf ist dies entscheidend: Wenn Sie Ihre GmbH & Co. KG verkaufen, muss der Käufer diese Rolle übernehmen. In der Regel erwirbt er daher nicht nur die Anteile der Kommanditisten (die eigentlichen „Eigentümer“ mit beschränkter Haftung), sondern auch die Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH, um die vollständige Kontrolle und Leitung des Unternehmens zu erhalten.

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