Das Anlagevermögen: Alles was Sie wissen müssen

Das Anlagevermögen: Alles was Sie wissen müssen
Zentrale Fragen des Verkaufsprozesses
Inhaltsverzeichnis
Christian Rommel Calandi GmbH Geschrieben von Dipl.-Kfm. Christian Rommel

Einen zentralen Fixpunkt in der Bilanz stellt das Anlagevermögen, bestehend aus Sachanlagen, immateriellen Anlagegütern und Finanzanlagen, dar. Der Wert des Anlagevermögens gibt Auskunft über das Leistungsvermögen eines Unternehmens, um die gesetzten betrieblichen Aufgaben aufnehmen und aufrechtzuerhalten. Das Gegenstück ist das Umlaufvermögen.

Was ist Anlagevermögen? – eine Definition

Was ist Anlagevermögen in der Bilanz, welche Funktion hat es und was gehört zum Anlagevermögen? Das Anlagevermögen ist ein bilanztechnischer Begriff und wird in § 247 Abs. 2 HGB ausdrücklich definiert: Nach dieser Definition umfasst es solche Gegenstände, die dazu beabsichtigt sind, dem Geschäftsbetrieb eines bilanzierenden Unternehmens auf Dauer mittelbar oder unmittelbar zu dienen. Als „dauerhaft“ wird dabei als Faustregel eine Nutzungsdauer von mehr als 1 Jahr bezeichnet.

Die Gegenstände des Anlagevermögens sind laut § 266 HGB in der Aktiva der Handelsbilanz gesondert auszuweisen.

Die Bilanz – Visitenkarte des Unternehmens

Bilanzschema (gemäß § 266 HGB)
(Muster für kleine Kapitalgesellschaften)

Aktiva (= Vermögen) Passiva (= Kapital)

Anlagevermögen = langfristig gebundene Vermögensteile (≥ 1 Jahr)

– Sachanlagen (Beispiele sind: Ausstattung, Grundstücke, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs und Geschäftsausstattung)

– Immaterielle Anlagegüter (Beispiele sind: Patente, Lizenzen und ggf. Software)

– Finanzanlagen

Eigenkapital (Reinvermögen)

 

– gezeichnetes Kapital

– Kapitalrücklagen

– Gewinnrücklagen

– Gewinnvortrag

– Jahresüberschuss-/fehlbetrag

 

Umlaufvermögen = kurzfristig gebundene Vermögensteile (≤ 1 Jahr), z.B.

– Vorräte

– Forderungen

– Wertpapiere

– Kassenbestand

 

 

Rückstellungen

 

– Pensionsrückstellungen

– Steuerrückstellungen

– Sonstige Rückstellungen

Fremdkapital

– langfristige Verbindlichkeiten

– kurzfristige Verbindlichkeiten

Rechnungsabgrenzung aktiv, z.B.

Mittelverwendung = Investitionen

Rechnungsabgrenzung passiv, z.B.

Mittelbeschaffung = Finanzierung

*Die Aktiva zeigt das verfügbare Vermögen eines Unternehmens an bzw. wozu die vorhandenen Mittel verwendet wurden.
**In der Passiva wird abgebildet, aus welchen Quellen die Mittel eines Unternehmens stammen.

Auf der Aktivseite der Handelsbilanz ist zwischen kurzfristig gebundenem Vermögen und langfristigem Vermögen zu differenzieren. Aus der Relation von Anlage- zu Betriebsvermögen ergibt sich die Anlagenintensität.

Eine hohe Anlagenintensität weist auf eine erhöhte Fixkostenquote aus Abschreibungen hin.

Verändert sich im Laufe der Zeit das Verhältnis von Vermögen zu Umsatz, ist dies ein Indikator für eine veränderte Kapazitätsauslastung bzw. die Umschlaghäufigkeit.

Beachte:

Wie sich diese Vergleichsgrößen errechnen und zu bewerten sind, wird im Unterkapital „Wichtige betriebswirtschaftliche Kennziffern zum Anlagevermögen“ erklärt.

Woraus besteht das Anlagevermögen?

Das Anlagevermögen wird begrifflich laut Definition entweder nach physischen Merkmalen in Sachanlagen oder nicht-physisch in immaterielle Vermögensgegenstände sowie Finanzanlagen unterteilt.

► Sachanlagen, z.B.:

  • Produktionstechnologie
  •  Maschinen
    • Technische Anlagen
    • Anlagen im Bau befindlich (bzw. noch nicht betriebsbereit)
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Fuhrpark
  • Bauwerke
  • Grundstücke
  • Grundstücksgleiche Rechte, wie z.B.
    • Wohneigentum
    • Teileigentum
    • Erbbaurechte
    • Abbaurechte

► Immaterielle Vermögenswerte:

Unter diesen Begriff fallen u.a.

  • Patente
  • Lizenzen
  • gewerbliche Schutzrechte
    • Markenrechte
    • Warenzeichen
    • Gebrauchsmusterrechte
    • Geschmacksmusterrechte
    • Konzessionen
  • Firmenwerte*
  • Geschäfts- und Praxiswerte*
  • Schutzrechte geistigen Eigentums
    • Urheberrechte
    • Verlagsrechte
    • Softwareentwicklungen
    • Kundenbestandslisten

*z.B. entgeltlich erworbener Betrieb oder Unternehmensanteile

► Finanzanlagen

Finanzanlagen resultieren aus einer dauerhaften Kapitalüberlassung, durch die Zinserträge und Gewinnbeteiligungen realisiert werden können und sind anders zu behandeln als immaterielle Vermögensgegenstände. Welche Assets darunter fallen, kann dem Wortlaut des § 266 Abs. 2 entnommen werden. Es sind diese:

  • Beteiligungen und Ausleihungen*
  • Anteile an verbundenen Unternehmen
  • Ausleihungen an verbundene Unternehmen
  • Ausleihungen an Betrieb, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  • Beteiligungen, z.B.
    • GmbH-Anteile
    • Komplementäranteile
    • Kommanditeinlagen
    • Stille Beteiligungen
  • Wertpapiere des Anlagevermögens (z.B. Aktien)
  • Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen* an diese mit einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr)
  • Finanzielle Forderungen, wie z.B.
    • Darlehen
    • Grundpfandrechte (z.B. Hypotheken, Grundschulden, Sicherungsgrundschulden)
  • Wertpapiere des Anlagevermögens, soweit keine Beteiligungsabsicht besteht
  • Aktien
  • Zinspapiere
  • Investmentanteile
  • Bundesschatzbriefe

*Ausleihungen = Darlehen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen, mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr

Fazit:

Beim Anlagevermögen handelt es sich um betriebliche Aktivposten, die längerfristig in einem Unternehmen positioniert sind, um den Geschäftsbetrieb aufzubauen und aufrechtzuerhalten.

Anlagevermögen vs. Umlaufvermögen

Die Unterscheidung zwischen Anlagevermögen und Betriebskapital ist sowohl für den Bilanzausweis als auch die Bewertung von Vermögensgegenständen von Bedeutung. Den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt stellt der Abschlussstichtag, folglich der Tag am Endes eines Wirtschaftsjahres, dar.

In der Aktiva einer Handelsbilanz wird zwischen Anlage- und Umlaufvermögen differenziert (s.o. Wie bereits dargelegt, ist gesetzlich definiert, dass werthaltiges Vermögen immer dann zum Anlagevermögen gehört, wenn sie dauerhaft dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen (zum Beispiel Grundstücke). In Abgrenzung zum Anlagevermögen zählen zum Betriebsvermögen hingegen sämtliche Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch beabsichtigt sind.)

Innerhalb der Aktiva in der Bilanz stellt das Betriebskapital somit gewissermaßen das Pendant zum Anlagevermögen dar. Der Begriff des Betriebsvermögens ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Allerdings ist die rechtliche und steuerliche Behandlung von Anlagegegenständen, die lediglich befristet genutzt werden können, in § 253 Abs. 2 HGB geregelt.

Im Unterschied zum Anlagevermögen ist das Umlaufvermögen kurzfristig angelegt und wird daher innerhalb einer Rechnungsperiode durch Verbrauch, Veräußerung oder Umwandlung aufgelöst. Einer Rechnungsperiode entspricht in der Regel ein Wirtschaftsjahr.

Merke:

Stark vereinfacht lässt sich die Frage, lassen sich Anlage- oder Umlaufvermögen dadurch voneinander abgrenzen, indem die Sachwerte eines Unternehmens als Gebrauchs- oder Verbrauchsgüter klassifiziert werden. Die Gegenstände des Gebrauchs bilden abnutzbares Anlagevermögen (siehe Sachanlagen wie Maschinen) ab, während die Gegenstände des Verbrauchs das Betriebskapital darstellen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung und Zuordnung der jeweiligen Vermögensformen ist der Bilanzstichtag zum Ende des Wirtschaftsjahres.

Der Wert des Anlagevermögens

Die zu bilanzierenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen intern mit einem Wert belegt werden. Wie das zu erfolgen hat, ist in § 6 des Einkommensteuergesetzes festgelegt.

Der Wert des Anlagevermögens errechnet sich nicht zuletzt nach den jeweiligen steuerlichen Abschreibungen. Die Abschreibungsphase beginnt dem Zeitpunkt der im Gesetz festgelegten Aktivierung der Anlagegüter. Die Aktivierungspflicht richtet sich nach § 246 Abs.1 des Handelsgesetzbuches.

Mit der Aktivierung erscheinen die Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Anlagegüter funktionsfähig und verfügbar sind. Durch vorgezogene Liefertermine oder eine formelle Inbetriebnahme lassen sich der Beginn der Aktivierungsphase und damit der Beginn der Abschreibungsperiode zeitlich beeinflussen. Große Vorhaben lassen sich häufig in mehrere kleine Einzelprojekte aufteilen. Dann können auch  diese Teilprojekte zu unterschiedlichen Zeitpunkten aktiviert werden. Dies sollte allerdings so umgehend wie möglich erfolgen.

Wichtig: Werden sämtliche Vermögensgegenstände bereits bei der Übernahme ins Betriebsvermögen korrekt kategorisiert, sind spätere komplizierte Umbuchungen etwa zum Jahresende nicht erforderlich.

Einige Positionen des Anlagevermögens zählen zu den „langfristigen Vermögensteilen“. Ihr Wert sinkt mit der Zeit zum Beispiel altersbedingt etwa durch Korrosion und wegen des ständigen Gebrauchs durch Verschleiß bzw. Abnutzung. Im Bilanz- und Rechnungswesen muss daher zwischen dem abnutzbaren und dem nicht abnutzbarem Anlagevermögen unterschieden werden. Es gelten die Grundsätze der Bilanzwahrheit und der Bilanzklarheit.

Zu den abnutzbaren Vermögenswerten zählen insbesondere Produktionsanlagen und Maschinen, die Büroausstattung und der Fuhrpark. Als nicht abnutzbares Anlagevermögen gelten Immobilien, Wertpapiere und im Bau befindliche Anlagen. Sowohl abnutzbares als auch nicht abnutzbares Anlagevermögen gilt als Substanz des Unternehmens.

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Was bedeuten planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung?

Der Wert von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird maximal mit den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten in Ansatz gebracht. Bei einer begrenzten Nutzung der Anlagegüter sind die Kosten entsprechend der planmäßig erfolgten Abschreibungen zu mindern.

Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, jährlich eine Abschreibung von abnutzbaren betrieblichen Vermögensgegenständen vorzunehmen. Die Abschreibung dient dazu, den finanziellen Aufwand für Investitionen als abnutzbares Anlagevermögen auf die Lebensdauer von Anlageobjekten gleichmäßig zu verteilen und spiegelt damit deren Wertverlust wider. Sie mindert den Wert des Anlagevermögens und damit den in der Aktiva ausgewiesenen Bilanzwert. Damit handelt es sich um eine planmäßige Abschreibung.

Der Zeitraum, in dem Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden, richtet sich gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Damit Unternehmen die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter realistisch einschätzen können, stehen ihnen die sogenannten AfA-Tabellen als Orientierungshilfe zur Verfügung. Das Kürzel AfA bedeutet „Abschreibung für Abnutzung“. Die Abschreibung erfolgt im Normalfall linear, demnach in gleich hohen Jahresbeträgen über die gesamte Abschreibungsperiode hinweg. Die unterschiedlichen Abschreibungsmethoden werden im Unterkapitel „Das ABC der Abschreibung …“ dargestellt.

Sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dauerhaft in ihrem Wert gemindert, so ist dies durch außerplanmäßige Abschreibungen zu berücksichtigen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um einen dauerhaften Wertverlust handelt. Von einer dauerhaften Wertminderung ist auszugehen, wenn die Wertminderung über einen wesentlichen Zeitraum (≥ 50 %) der restlichen Nutzungsdauer besteht.

Bei der außerplanmäßigen Abschreibung ist das Niederstwertprinzip nach Maßgabe des § 253 HGB anzuwenden. Dieses Prinzip besagt, dass von mindestens zwei verschiedenen Werten immer der niedrigste in der Bilanz anzusetzen ist.

Beispiel:

Ein LKW des betrieblichen Fuhrparks wird bei einem Verkehrsunfall beschädigt und erleidet einen Totalschaden. Durch den Einsatz einer speziellen Werthaltigkeitsprüfung wird der tatsächliche Wert des Fahrzeugs ermittelt. Der aktuelle Bilanzwert des LKW beläuft sich auf 118.000 Euro. Unter Berücksichtigung des Totalschadens verbleibt ein Minderwert von lediglich 7.500 Euro. In diesem Fall ist die Bilanz zum Stichtag auf 7.500 Euro zu berichtigen.

Das ABC der Abschreibung auf Anlagevermögen (abnutzbares Anlagevermögen)

Im Rahmen von Abschreibungen werden Abnutzung und Verschleiß eines Vermögensgegenstandes, im Rechnungswesen berücksichtigt. Dadurch verteilen sich die Anschaffungs- und Herstellungskosten von langfristigen Anlagegütern, abzüglich der jährlichen Abschreibungswerte, auf die Nutzungszeit. Gewissermaßen „verzehrt“ sich der Wert dieser Gegenstände über die Zeit ihres Einsatzes, bis sie in voller Höhe abgeschrieben sind.

Bilanztechnisch betrachtet, gelten die Abschreibungen als Aufwand und wirken sich die auf den Gewinn eines Unternehmens wertmindernd aus (§ 253 Abs. 3 Handelsgesetzbuch). Danach ist eine planmäßige Abschreibung nur auf abnutzbare Anlagegüter anwendbar.

Merke: Bewegliche Anlagegüter sind nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Buchführung jährlich in einem Bestandsverzeichnis zu registrieren. Gleiches gilt für bereits vollständig abgeschriebene Vermögensgegenstände und solche die in einer Sammelposition zusammengefasst oder mit einem Festwert ausgestattet sind.

Nach der Methodik ihrer Anwendung unterscheiden sich entsprechend § 7 Einkommensteuergesetz folgende Abschreibungsverfahren:

● Lineare Abschreibungen: Es handelt sich dabei um die „Standard“-Form der Abschreibung. Bei dieser Abschreibungsmethode erfolgt die AfA in gleichbleibenden Jahresbeträgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

●  Degressive Abschreibungen: Bei dieser Abschreibungsmethode erfolgt die AfA in fallenden Jahresbeträgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungszeit. Allerdings ist diese Abschreibungsform derzeit durch die Steuerverwaltung ausgesetzt, kann also nicht angewendet werden.

●  Leistungsabschreibungen: Bei dieser Abschreibungsmethode erfolgt die AfA nicht entsprechend der Nutzungszeit, sondern nach der Leistung des Anlagegegenstandes. Der steuerpflichtige Betrieb muss den Umfang der Leistung, die sich auf das jeweilige Jahr bezieht, im Einzelfall dezidiert nachweisen.

●  Progressive Abschreibungen: Bei dieser Abschreibungsmethode erfolgt die AfA in steigenden Jahresbeträgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungszeit. Sie ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Abnutzung im Laufe der Zeit zunimmt. In der Praxis spielt diese Abschreibungsform nur eine untergeordnete Rolle.

●  Außerplanmäßige Abschreibungen: Bei dieser Abschreibungsmethode ist die AfA nur dann zulässig, wenn der Wert von abnutzbaren oder nicht ab nutzbaren Anlagegegenständen in außergewöhnlichem Umfang dauerhaft sinkt. Das ist etwa der Fall, wenn die Nutzungszeit stark verkürzt ist oder eine Wertminderung unvermittelt eintritt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wirtschaftsgut massiv beschädigt, unbrauchbar oder entwendet worden ist.

Fazit: Umlaufvermögen und Anlagevermögen stellen insgesamt das Gesamtvermögen eines Unternehmen dar. Es gibt Aufschluss über den tatsächlichen Wert des Unternehmens sowie über das vorhandene Potenzial, um wirtschaftlich tätig zu sein. Aus der Kunden- und Investorensicht bedeutet ein hohes Anlagevermögen ein hohes Maß an Sicherheit. Kreditinstitute werten ein beträchtliches Anlagevermögen als Maßstab für eine ausreichend gute Bonität. 

Wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen zum Anlagevermögen

Vermögensstruktur

Formel:Rechenbeispiel:
Anlagevermögen/Umlaufvermögen265.000/172.500= 1,5

Richtwert = 1 (branchentypische Vergleiche empfohlen)

Erklärung:

Die Vermögensstruktur beschreibt die Beziehung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen. Diese Kennziffer  ist ein Beleg für die Stabilität bzw. Flexibilität eines Unternehmens.

Eine eher niedrige Vermögensstruktur kann zum Beispiel ein Beleg dafür sein, dass das Unternehmen bereits abgeschriebene Maschinen und Anlagen in der Produktion einsetzt, die möglicherweise eine bereits veraltete Technologie darstellen.

Anlagenintensität

Formel:Rechenbeispiel:
(Anlagevermögen/Gesamtvermögen (bzw. -kapital)) x 100 %(265.000/449.100) x 100 % = 59,0 %

Richtwerte

  • 60-70 % (anlagenintensive Unternehmen)
  • 10-20 % (arbeitsintensive Unternehmen)

Erklärung:

Die Anlagenintensität beschreibt die Relation zwischen (Sach-)Anlage- und Gesamtvermögen. Je höher die Anlageintensität, desto länger sind die finanziellen Mittel zeitlich gebunden, was wiederum auf höhere daraus resultierende Fixkosten hindeuten kann. Je kleiner diese Kennzahl, desto weniger Kapital ist langfristig gebunden.

Eine niedrige Anlagenintensität kann wegen aufgrund bereits vollzogener Abschreibungen ein Hinweis auf  ein veraltetes Produktionsequipment sein.

Anlagendeckungsgrad

Formel: Rechenbeispiel:

Deckungsgrad I:

(Eigenkapital/Anlagevermögen) x 100 %

Deckungsgrad II:

((Eigenkapital + Langfristiges Fremdkapital)/Anlagevermögen)x 100 %

Deckungsgrad I:

(180.270/265.000) x 100 % = 68,0 %

Deckungsgrad II:

((175.000 + 125.000 + 65.700)/365.700) x 100 % = 138,0 %

Richtwert = 100 %

Erklärung:

Die Kennzahl des Anlagendeckungsgrades gibt Auskunft darüber, in welchem Maß das dem Unternehmen auf Dauer zur Verfügung stehende Anlagevermögen langfristig durch vorhandenes Eigenkapital gedeckt ist. Ein möglichst hoher Anlagendeckungsgrad ist ideal, da in diesem Fall auch Mittel zur Finanzierung des Umlaufvermögens verwendet werden können.

Umschlaghäufigkeit des Anlagevermögens

Formel:Rechenbeispiel:
(Abschreibungen auf Anlagevermögen + Abgänge)/ Durchschnittsbestand des Anlagevermögens zu Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK)(15.000 + 2.500)/{(58.700 + 30.300) + (59.850 + 36.200)} : 2)= 0,09

Richtwert = k.A. (unternehmens- und branchenabhängig)

Erklärung:

Diese Kennzahl, spiegelt wider, wie häufig Anlagevermögens auf der Basis der ursprünglichen Anschaffungskosten umgeschlagen wurde (hier: 0,09 Mal).

Goldene Bilanzregel

Formel: Rechenbeispiel:

im engeren Sinne (ieS):

Anlagevermögen/Eigenkapital

im weiteren Sinne (iwS):

Anlagevermögen/(Eigenkapital + Langfristiges Fremdkapital)

ieSen:

17.500/11.910= 1,47

iwS:

17.500/(11.910 + 8.200 + 3.990)= 0,73

Richtwert (ieS) ≥ 1

Erläuterung:

Die goldene Bilanzregel verlangt, dass langfristig an das Unternehmen gebundene Anlagegegenstände durch langfristiges Kapital (im engeren Sinn ausschließlich durch Eigenkapital, im weiteren Sinne zusätzlich durch langfristiges Fremdkapital) gedeckt sein soll. Bei Nichtbeachtung dieser Regel läuft das Unternehmen Gefahr, zur Begleichung kurzfristiger Verbindlichkeit Teile des Anlagevermögens liquidieren zu müssen.

Investitionsquote

Formel:Rechenbeispiel:
(Investitionen/Anlagevermögen) x 100 %45.000/140.000 x 100 % = 32 %

Richtwerte

≥ 20 % (anlagenintensive Branchen)

≤ 10 % (arbeitsintensive Branchen)

Erklärung:

Je höher die Investitionsquote, desto größer sind Investitionsbedarf und Investitionsbereitschaft einzuschätzen.

Über den Autor
Christian Rommel Calandi GmbH
Dipl.-Kfm. Christian Rommel

Als Geschäftsführer verantwortet Christian Rommel bei Calandi die strategische Ausrichtung sowie die Bereiche KI und Big Data. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung auf den Gebieten Corporate Finance / M&A mit den Schwerpunkten Refinanzierung, Commercial und Operational Due Diligence sowie Post Merger Integration. Als ausgewiesener IT u. Software-Experte hat er ein Kommunikationssoftware-Unternehmen aufgebaut und ein Handelsunternehmen erfolgreich veräußert. Christian Rommel hat sich auf die Strukturierung von Transaktionen spezialisiert. Christian Rommel ist Diplom-Kaufmann. Er hat an der WHU – Otto Beisheim School of Management und an der Leipzig Graduate School of Management - Handelshochschule Leipzig (HHL) studiert.