EU Inc als neue Unternehmensform – was steckt dahinter?

EU Inc als neue Unternehmensform – was steckt dahinter?
Zentrale Fragen des Verkaufsprozesses

Inhaltsverzeichnis

Merkel Autor auf Unternehmer Radio Geschrieben von Ass. jur. Joachim Merkl Lesedauer: 11 Min.

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen könnte problemlos europaweit in sämtlichen EU-Ländern nach einheitlichen Regularien expandieren und dort geschäftlich agieren. Sie glauben, das ist unrealistisch? 

Seit Anfang 2026 weht ein frischer Wind für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Seit langem stellt die GmbH die bedeutendste Rechtsform für den deutschen Mittelstand dar. Doch diese Dominanz könnte bereits in naher Zukunft ausklingen. Denn die EU-Kommission plant, ergänzend zu den bestehenden 27 nationalen Rechtsordnungen als „28. Regime“ eine grenzüberschreitende Rechtsform für Unternehmen in den EU‑Mitgliedsländern, einzuführen. Die Initiative beruht auf der Agenda „Ein Europa, ein Markt“, die vom Rat der Mitgliedsländer abgesegnet wurde. Der EU-Rat hat für das „Projekt“ zu Einführung der EU Inc. ausdrücklich absolute Priorität gefordert. 

Denn Fakt ist: Derzeit scheitern Unternehmen bei ihren grenzüberschreitenden Aktivitäten immer wieder bereits in der Entwicklungsphase an den nationalen Hürden und gegensätzlichen Interessen innerhalb der EU. Das hat die EU-Kommission dazu bewogen, eine unter der Bezeichnung „EU Inc.“ (European incorporated) eine einheitliche paneuropäische Rechtsform auf den Weg zu bringen, die überall in der EU anerkannt sein soll. 

Mit der EU Inc. will die EU eine moderne Rechtsform schaffen und etablieren, deren Akzeptanz durch sämtliche Mitgliedsländer gewährleistet ist. Die EU-Kommission versteht ihr Vorhaben als visionäres Modell und richtungsweisenden Beitrag zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes. Mit der geplanten EU Inc. will sie ambitionierten Unternehmen ein neues flexibles Spektrum zur Verfügung stellen, um auf internationalem Parkett reüssieren und sich im globalen Wettbewerb durchsetzen zu können.

Bereits am 20. Januar 2026 stimmte das EU-Parlament mit großer Mehrheit für die neue europäische Rechtsform. Noch am selben Tag kündigte die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, während des Weltwirtschaftsforums in Davos an, die EU Inc. als neue paneuropäische Unternehmensform weiter zu forcieren. Nicht nur in Davos fand die Ankündigung von der Leyens große Beachtung. Überdies sorgte sie bei innovativen deutschen Unternehmen und in der bundesweiten Gründerszene für beträchtliche Furore. 

Durch die deutsche Unternehmerbrille betrachtet, könnte sich die EU Inc. perspektivisch in allernächster Zukunft für viele global orientierte Unternehmen als echte Alternative zur „bewährten“ deutschen GmbH erweisen. Ziel der EU-Kommission ist es, eine EU-weit einheitliche Rechtsform zu schaffen, die Gründungen und grenzüberschreitendes Wachstum deutlich vereinfacht. In diesem Kontext eröffnet die EU Inc. perspektivisch völlig neue Möglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU Inc. soll einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen schaffen: Die europäische Kommission möchte damit Unternehmensgründungen und grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EU vereinfachen.
  • Besonders für die Start-up-Szene bietet die neue Rechtsform Vorteile: Digitale Verfahren, geringe Gründungskosten und ein schneller Registrierungsprozess sollen jungen Unternehmen die Expansion erleichtern.
  • Die Bedeutung der EU Inc. reicht über Unternehmensgründungen hinaus: Als sogenanntes 28. Regime könnte sie die nationalen Rechtsformen ergänzen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit im europäischen Binnenmarkt stärken.

Welches Ziel verfolgt die EU-Kommission mit der EU Inc.? 

Erklärtes Ziel der EU-Administration ist es, den Wettbewerb über die nationalen Grenzen und Interessen hinaus grundlegend zu verändern. Dazu sei es notwendig, eine EU-weit einheitliche Rechtsform zu schaffen, die Gründungen und grenzüberschreitendes Wachstum deutlich vereinfacht. 

Geht es nach den Vorstellungen, der EU-Verantwortlichen, wird sich damit der Zugang zum europäischen Binnenmarkt für zahlreiche Unternehmen künftig wesentlich einfacher gestalten. Eine einheitliche Rechtsform sei ein wichtiger Schritt und Garant für wirtschaftliches Wachstum. 

Die EU Inc. ist zwar speziell für Start-ups, Scale-ups und innovative Unternehmen konzipiert. Der Wortlaut der Verordnung1 lässt jedoch nicht erkennen, dass die EU Inc. auf bestimmte Unternehmen beschränkt sein soll. Nach aktuellem Stand steht die neue Rechtsform daher grundsätzlich allen Gesellschaften offen. 

Derzeit können Unternehmen im EU-Ausland nur entsprechend der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen der 27 Mitgliedsstaaten gegründet werden und grenzübergreifend tätig sein. Unter dem Begriff „28. Regime“ wird hingegen ein einheitliches EU-weit gültiges Regelwerk geschaffen.

Die Vor- und Nachteile der GmbH zeigen sich bereits bei der Gründung. Nach geltendem deutschen Recht sind die Mitwirkung eines Notars und ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich.. Der Europäische Rat hat dazu aufgerufen, u.a. folgende Maßnahmen zur Einführung der EU Inc. mit hoher Priorität zu behandeln (Sitzung vom 19. März 2026):

  • einen gesellschaftsrechtlichen Rahmen (28. Regime), der europäischen Unternehmen, insbesondere innovativen Unternehmen, KMU und Start-ups dabei helfen soll, auf einfache und standardisierte digitale Weise im gesamten Binnenmarkt tätig zu sein und zu expandieren.“ 
  • ein einfaches, einheitliches und freiwilliges elektronisches Meldesystem für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, um den Verwaltungsaufwand bei der vorübergehenden Entsendung von Arbeitnehmern in andere Mitgliedstaaten zu verringern und die Rechte dieser Arbeitnehmer zu gewährleisten; …“

Da sich der administrative Aufwand durch die Gründung einer EU‑Inc gegenüber nationalen Rechtsformen deutlich reduziert, korreliert damit insbesondere auch eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis. So soll das Unternehmertum in der EU gegfördert2 werden. Das gilt vergleichsweise auch für die deutsche GmbH. Auf diese Weise soll es Unternehmern möglich sein, sich parallel zu vorhandenen expansiven Plänen ihren operativen Aufgaben und notwendigen Innovationen widmen zu können. 

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Wie ist die EU Inc. rechtlich strukturiert?

Geregelt wird die EU Inc. durch die EU-Verordnung und nach erfolgter Registrierung der Gesellschaft durch die Unternehmenssatzung (Articles of Association). Die EU Inc. ist per Definition eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die durch Registereintragung entsteht und EU-weit anerkannt wird (Art.3,5). Sie kann sowohl von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden als auch durch Verschmelzung, Formwechsel und/oder Spaltung entstehen. Die EU Inc. ist gewissermaßen das europäische Äquivalent zur US-amerikanischen „Delaware C-Cord“, der führenden Rechtsform für VC-finanzierte Gründungen in den Vereinigten Staaten. 

Ihre Rechtspersönlichkeit erlangt die EU Inc. konstitutiv durch Eintragung in das jeweilige nationale Unternehmensregister. Die Gründung erfolgt ausschließlich online, möglichst über ein einheitliches Formular (Art.10,13). Als einheitlichen Brand führt sie zwingend den Rechtsformzusatz EU Inc. im Firmennamen. 

Rein rechtlich betrachtet handelt es sich bei der EU Inc., wie bei der GmbH, um eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Wie bei der klassischen deutschen GmbH ist die Haftung der GmbH-Gesellschafter grundsätzlich auf ihre Einlage beschränkt. Ihr Privatvermögen bleibt außen vor.

Soweit die Verordnung keine Regelung zu einzelnen Themenbereichen enthält, gilt ergänzend das nationale Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren satzungsmäßigen Sitz hat und in dessen Register sie eingetragen ist. Das Recht des Sitzstaates bleibt insoweit als ergänzendes Recht bestehen. 

Organe der EU Inc. sind zum einen die Gesellschafterversammlung und zum anderen der Verwaltungsrat, der durch das „Board of Directors“ besetzt wird. Der Verwaltungsrat steht an der Spitze der Gesellschaft, führt die laufenden Geschäfte und vertritt das Unternehmen nach außen. Er besteht aus einem oder mehreren Direktoren, wobei mindestens ein Mitglied seinen Wohnsitz in der EU haben muss. Gesellschafterversammlungen und Verwaltungsratssitzungen können alternativ auch online stattfinden (Art.47). 

Nach welchen Kriterien wird die EU Inc. gegründet?

Die EU Inc. ist als eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und Rechtspersönlichkeit konzipiert (Art. 3). Anteilseigner können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Ein Mindeststammkapital ist nicht vorgesehen. 

Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen in jedem EU-Mitgliedsland eine EU Inc. gründen oder eine Niederlassung anmelden können (Art.36ff). Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen seinen rechtlichen Sitz (registered office) und die Hauptverwaltung (principal place of business) verpflichtend innerhalb der EU einrichten muss (Art.8f).

Die Gründung erfolgt ausschließlich online. Zur unbürokratischen Registrierung der EU Inc. sieht die Verordnung eine „Once only-Übermittlung“ als vereinfachtes Verfahren vor (Art.20,28). Danach entfallen die unterschiedlichen Anforderungen der nationalen Register. Als einheitlicher EU-Standard gilt stattdessen, dass die anlässlich der Registrierung erfassten Informationen von Amts wegen automatisch an die national zuständigen Stellen gemeldet werden. Einer weiteren Initiative der Gründer bedarf es nicht. 

Wer die auf der Plattform vorhandenen Mustervorlagen verwendet, profitiert von dem „EU-Inc-Fast-Track-Modus“. Dieses Verfahren beruht auf einem unbürokratischen und kostengünstigen digitalen Gründungsprozess.

Für die Satzung und andere Gründungsdokumente kann auf standardisierte „articles of association“ (Art.10,13ff) als online abrufbare Formulare zurückgegriffen werden. Bei diesem Verfahren (EU central interface) ist die Registrierung innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen (Art.15). 

Wer stattdessen auf die Gründung mit individuell formulierten Regelungen etwa zur Satzung oder zum Gesellschaftsvertrag bevorzugt, muss wegen aufwendiger Prüfungen für die Gründung bis zu fünf Tage einplanen. 

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Welche Eckpunkte sind für die Gründung der EU Inc. wesentlich?

Die EU Inc. kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Gründungsvarianten sind Übernahme, Verschmelzung, Formwechsel oder Spaltung.

Das Recht des Sitzstaates bleibt insoweit als ergänzendes Recht bestehen, soweit sie nicht von den Regelungen der Verordnung betroffen sind.

Die Digitalisierung ist mehr als nur ein formales technisches Vehikel. Sie fungiert gewissermaßen als Door-Opener für flexible und zukunftsorientierte europäische Unternehmen. Einerseits wird der Gründungsprozess durch die digitale Registereintragung stark verändert. Eine persönliche Präsenz bei den Behörden und Ämtern ist nicht notwendig. Andererseits erfolgt auch die Identitätsprüfung künftig online. Die Kommunikation mit dem Register geschieht ebenfalls ausschließlich digital. 

Elementare Bestandteile des Gründungsverfahrens sind:

  • EU Central Interface (Art.15): Dabei handelt es sich um eine zentrale digitale Plattform als Zugangspunkt für die Gründung und Verwaltung einer EU Inc. . In der gesamten EU werden sämtliche Unternehmensphasen (z.B. Gründung, Änderungen, Liquidation) digital erfasst und bearbeitet. 
  • Once only-Übermittlung (Art.20,28): Die bei der Registrierung erfassten Daten und Informationen werden von Amts wegen an die zuständigen Stellen übermittelt werden. Die Übermittlung der Unternehmensdaten muss lediglich ein einziges Mal an eine zuständige Behörde erfolgen. Von dort werden sie automatisch innerhalb der EU weitergegeben. 
  • BRIS (Business Registers Interconnection System): Zentrales Element für alle registerrechtlichen und informellen Vorgänge. Dabei handelt es sich um eine exklusive Online-Plattform zur Verwaltung der EU Inc. sowie zur Kommunikation mit dem Register. Über BRIC sind Musterverträge, Antragsformulare und Leitfäden in allen EU-Sprachen abrufbar. Wer die auf der Plattform vorhandenen standardisierten Vorlagen verwendet, profitiert durch ein „Fast-Track-Verfahren“, von einer beschleunigten, digitalen und kostengünstigen Registrierung.

Was unterscheidet die EU Inc. von nationalen Rechtsformen?

Die Maxime zur EU Inc. lautet: „schneller, einfacher, günstiger“. Dazu bietet die EU Inc. eine moderne, konsistente und grenzüberschreitende Struktur an. Mit der Einführung der EU Inc. wird der europäische Binnenmarkt digital.

Behördengänge oder Notarbesuche sind grundsätzlich nicht erforderlich; jegliche physische Präsenz soll, abgesehen von geregelten Ausnahmefällen, möglichst vermieden werden. Neben der SE als Rechtsform soll die EU Inc. einen weiteren einheitlichen europäischen Gesellschaftstypus schaffen, jedoch keine vollständige Harmonisierung aller relevanten Rechtsbereiche.

Das materielle Gesellschaftsrecht3, etwa Gründung, Auflösung, Rechtsfähigkeit, Organe, Verfassung, Kapitalstruktur und Mindestkapital, soll europaweit einheitlich geregelt werden. 

Soweit der Verordnungsentwurf explizit keine Regelung vorsieht, gilt das Subsidiaritätsprinzip. Bei allen Themen, die durch die EU-Inc-Verordnung nicht abschließend und vollständig geregelt sind, handelt es sich um nationale Ergänzungsbereiche. In diesen Bereichen kommen weiterhin die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten zur Anwendung.

Zu den deutschen Ergänzungsbereichen der EU-Inc. Zählen u.a. insbesondere das

  • Steuerrecht: Die EU Inc. wird steuerlich wie eine nationale Gesellschaft behandelt. In Deutschland dürften daher viele Grundsätze der GmbH-Besteuerung maßgeblich bleiben.
  • Arbeitsrecht: Für die EU-Inc. gelten vollständig die nationalen arbeitsrechtlichen Regeln zur Mitbestimmung
  • Insolvenzrecht: Die Verordnung enthält keine umfassenden Insolvenzregelungen, sondern lediglich ein vereinfachtes standardisiertes Verfahren für die Abwicklung einer EU Inc. sowie eine europaweit gültige Definition von Zahlungsunfähigkeit. In Deutschland wird daher weiterhin die nationale Insolvenzordnung (InsO) angewendet.
  • Bilanzrecht: Die EU-Inc. muss zwar die EU-Bilanzrichtlinien einhalten. Buchführungspflichten, Prüfungsanforderungen und Offenlegungspflichten richten sich jedoch grundsätzlich nach nationalem Recht.

Worauf legen Unternehmen bei Einführung der EU Inc besonderen Wert? 

Unter deutschen Unternehmern stößt die Einführung der EU Inc. offensichtlich schon jetzt auf eine breite Zustimmung. Eine Umfrage im Auftrag des Digitalverbandes Bitkom unter 102 Tech-Startups in Deutschland ergab, dass sich 6 von 10 der befragten Unternehmen vorstellen können, ihr nächstes Unternehmen als EU Inc. zu gründen. Sie erhoffen sich vor allem eine leichtere Expansion ins EU-Ausland, ohne eigens dazu Tochtergesellschaften neu zu gründen. Lediglich 10 Prozent zeigten sich hingegen nicht interessiert. 

Laut der Bitkom-Umfrage4 gehen die befragten Unternehmen allerdings davon aus, dass die EU Inc. nur dann erfolgreich sein wird, wenn sie der Gründer-Szene einen Schub verleiht. Die Ergebnisse der Befragung geben Aufschluss darüber, welche Prioritäten die Unternehmen im Kontext zu ihrer Wahl für die EU Inc. setzen. 

Wichtig sind demnach für …

  • 94 Prozent: die Expansion in andere EU-Länder ohne lokale Tochtergesellschaften für sehr oder eher wichtig.
  • 91 Prozent: Rein digitale und automatisierte Prozesse über einen One-Stop-Shop bzw. eine einheitliche Anlaufstelle auf Seiten der zuständigen Behörden. 
  • 82 Prozent: Eine digitale Anteilsübertragung ohne Notar oder andere zusätzliche Stellen und Personen.
  • 78 Prozent: Die freie Wahl des Gesellschaftssitzes innerhalb der EU.
  • 69 Prozent: Einen EU-weit einheitlichen Mustervertrag für Startup-Investments.
  • 67 Prozent: Einheitliche Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligung schaffen.
  • 67 Prozent: Harmonisierung arbeits- und sozialpolitischer Regeln.
  • 67 Prozent: Gründung innerhalb von 48 Stunden.
  • 57 Prozent: Geringe Gründungskosten von 100 Euro.

„Die EU Inc. wird das Gründen stark vereinfachen und Wachstum außerhalb der nationalen Grenzen erleichtern“, betont Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Die große Zustimmung unter Gründerinnen und Gründern zeige, dass die EU die Weichen richtig stellt. Jetzt gelte es, die Pläne rasch und europaweit einheitlich umzusetzen. Entscheidend sei, so Wintergerst, dass die EU Inc. im politischen Verfahren nicht zerredet und die zentralen Regelungen Bestand haben“, so Wintergerst. 

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Wie wird die EU Inc. gegründet?

  • Die EU Inc. ist als Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und Rechtspersönlichkeit konzipiert (Art.3). 
  • Sie kann einen oder mehrere Anteilseigner haben; 
  • Ein Mindeststammkapital ist nicht vorgesehen. Die Nennung von 1 Euro hat nur symbolischen Wert.
  • Die Gründung soll ausschließlich online über ein EU-weit einheitliches Formular erfolgen (Art.10,13ff). 
  • Sie soll bei nationalen Handelsregistern oder über ein „EU central interface“ möglich sein (Art.15), und 
  • Sie soll nach Einreichung der erforderlichen Dokumente innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen sein.
  • Bei der Gründung können standardisierte „articles of association“ als Satzung genutzt werden. 
  • Die Gesellschaft muss ihren rechtlichen Sitz (registered office) und ihre Hauptverwaltung (principal place of business) in der EU haben (Art.8f).
  • Durch die sogenannte Once only-Übermittlung (Art.20,28) werden die im Rahmen der Registrierung erfassten Informationen von Amts wegen an das Register und weitere zuständige Stellen übermittelt.

Die besonderen Vorteile der EU Inc.

Unternehmen in der Rechtsform einer EU Inc. profitieren von identischen Regeln in den EU-Mitgliedsländern. Sie müssen sich nicht mehr mit einer Vielzahl von nationalen Gesetzen auseinandersetzen. Stattdessen profitieren sie von einer einheitlichen, vereinfachten Struktur. Das erleichtert den grenzüberschreitenden Handel, stärkt die Resilienz im Wettbewerb und sichert nachhaltiges Wachstum. Auf das operative Geschäft wirkt sich das durch eine deutliche Zeitersparnis und geringere Kosten aus. Aus Sicht von Kapitalgebern wie insbesondere Venture-Capital-Gesellschaften oder Banken, die vor allem Wert auf transparente und verlässliche Strukturen legen, steigt die Attraktivität wegen der einheitlichen Standards. 

Für welche Unternehmen lohnt sich die Gründung oder der Wechsel zur EU Inc.?

Ein Wechsel der Unternehmensform zur EU Inc. ist besonders attraktiv, wenn Unternehmen auf dem internationalen Parkett tätig sind. Die EU Inc. erleichtert die Expansion in andere EU-Staaten durch einheitliche Standards. Potenziellen Investoren signalisiert sie Modernität und Transparenz.

Eine EU Inc. kann in jedem Mitgliedstaat eine Zweigniederlassung anmelden (Art.36ff). Dazu ist ein Standardformular auf der Plattform verfügbar. Auch hier gilt: Das Anmeldeverfahren kann vollständig online abgewickelt werden und ist innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen. An Anmeldegebühren für die Registrierung fallen maximal 100 Euro an. . 

Abweichende Anforderungen der nationalen Register wie zum Beispiel Übersetzungspflichten, zusätzliche Offenlegungsvorschriften oder notarielle Beurkundungen werden entfallen. Stattdessen gilt ein einheitlicher EU-Standard.

Factsheet: Kernelemente der EU Inc.-Gründung auf einen Blick

Ausblick: Ab wann sind Gründungen als EU Inc. voraussichtlich möglich?

Nachdem das EU-Parlament bereits mit breiter Mehrheit zugestimmt hat, sieht der aktuelle „Fahrplan“ zur EU Inc. vor, dass auch der EU-Rat bis Ende 2026 den Entwurf billigt. Nachdem das EU-Parlaments der Verordnung/den Gesetzesentwurf bereits zugestimmt hat, steht im nächsten Schritt die Zustimmung des EU-Rates an. Dazu erforderlich ist ein Beschluss der Mitgliedsländer mit qualifizierter Mehrheit. Dazu gilt das Prinzip der doppelten Mehrheit. Dies bedeutet, dass 55 % der EU-Länder zustimmen müssen, deren Bevölkerungsanteil insgesamt 65 % beträgt. 

Für steuerrechtliche Regelungen in der Verordnungsvorlage ist allerdings grundsätzlich Einstimmigkeit sämtlicher EU-Länder notwendig. 

Erwartet wird, dass das Verfahren zur Einführung der EU Inc. bis Ende 2026 abgeschlossen sein wird. In diesem Fall tritt die Verordnung 20 Tage nach Verkündung im EU-Amtsblatt in Kraft. Erste Gründungen wären dann in 2027 möglich. Experten gehen jedoch davon aus, dass die EU Inc. vermutlich etwa rund zwölf Monate später unmittelbar anwendbar wäre. 

Fazit

Für den unternehmerischen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt stellt die EU Inc. einen Wendepunkt dar. Denn läuft die Einführung der nach Plan und gelingt es, die neue Rechtsform in den Mitgliedsländern hinreichend zu etablieren, würde das für die Unternehmen im europäischen Binnenmarkt eine Zäsur und den Beginn einer neuen Ära bedeuten. 

Unternehmen mit europäischen Ambitionen bietet die EU Inc. mit allen ihren Vorteilen und Chancen eine vielversprechende logische Option. Für mittelständische Unternehmen, die sich bei ihren geschäftlichen Aktivitäten auf innerdeutsches Territorium konzentrieren, bleibt die GmbH hingegen auch weiterhin erste Wahl. 

*Den vollständigen Text der Verordnung zur EU Inc. entnehmen Sie bitte online folgendem Link:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A52026PC0321

Häufig gestellte Fragen

Was ist die EU Inc.?
Die EU Inc. ist als europaweit anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung geplant. Sie soll die bestehenden nationalen Gesellschaftsformen ergänzen und Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Tätigkeiten bieten.
Warum wird die EU Inc. geschaffen?
Mit der Schaffung der neuen Rechtsform möchte Brüssel die unterschiedlichen Gesellschaftsrechtsordnungen innerhalb der EU besser miteinander verbinden. Unternehmen sollen dadurch leichter in mehreren Mitgliedstaaten tätig werden können, ohne jeweils eine eigene nationale Gesellschaft errichten zu müssen.
Welches Potenzial bietet die EU Inc. für Unternehmen?
Das größte Potenzial liegt in der einfacheren Expansion innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Besonders Start-ups, mittelständische Unternehmen und international ausgerichtete Gesellschaften könnten von geringeren Gründungshürden, digitalen Abläufen und einheitlicheren Regelungen profitieren.
Wie lässt sich eine EU Inc. gründen?
Nach dem aktuellen Konzept soll sich eine EU Inc. vollständig digital gründen lassen. Die Eintragung erfolgt über ein nationales Handelsregister oder eine zentrale europäische Plattform. Dabei sollen einheitliche Formulare und standardisierte Gründungsdokumente den Prozess beschleunigen.
Über den Autor
Merkel Autor auf Unternehmer Radio
Ass. jur. Joachim Merkl

Justiziar / Syndikusanwalt

Joachim Merkl ist Voll-Jurist und erfahrener Autor mit einem Schwerpunkt auf Unternehmensnachfolge und Erbrecht. Nach seinem Jura-Studium an der Universität zu Köln arbeitete er viele Jahre erfolgreich als Wirtschafts- und Finanzjournalist für renommierte Medien wie „Capital”, „Finanztest” und das Wirtschaftsmagazin „DM”. Außerdem war Joachim Merkl als Justiziar und Rechtsanwalt tätig. Seit 2010 berät er KMU zu Forschungs- und Innovationsvorhaben sowie in Fragen der Projektfinanzierung. Als Autor veröffentlichte er zahlreiche Fachbücher, die sich u.a. praxisnah mit Themen zur Unternehmensgründung, zum Arbeitsrecht sowie der Finanz- und Vermögensplanung auseinandersetzen.

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