Share Deal: Die bevorzugte Strategie für den Kauf von Unternehmen

Share Deal: Die bevorzugte Strategie für den Kauf von Unternehmen
Zentrale Fragen des Verkaufsprozesses
Inhaltsverzeichnis
Christian Rommel Calandi GmbH Geschrieben von Dipl.-Kfm. Christian Rommel

Bei einem Share Deal erwirbt ein Käufer Anteile an einer Gesellschaft. Bei dieser Form des Anteilskaufs geht das Unternehmen „als Ganzes“, einschließlich aller bestehenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Verträge und sonstigen Rechten und Pflichten vom Verkäufer auf den Käufer über.

Es gilt klar zwischen dem Share Deal und Asset Deal zu unterscheiden, da beim Asset Deal nur gewisse Assets, also Vermögensgegenstände veräußert werden.

Share Deal

Was ist ein Share-Deal im Detail?

Der Share Deal ist die im Wirtschaftsleben am häufigsten vorkommende Art eines Unternehmenskaufs/Unternehmensverkaufs.

Bei einem Share Deal werden Gesellschaftsanteile verkauft, die von einer Privatperson oder einer Firma übernommen werden. Bei diesem Unternehmenskauf geht das Unternehmen sozusagen „als Ganzes“ an den Käufer über, einschließlich aller bestehenden Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Verträge und sonstigen Rechten und Pflichten.

Wie der englische Begriff bereits zum Ausdruck bringt, kann es sich bei einem Share Deal auch nur um die teilweise Übernahme von Anteilen handeln. Die Unternehmensform des zu kaufenden Unternehmens spielt bei einem Share Deal, oder auch Anteilskauf genannt, keine Rolle.

Ein Share Deal ist sowohl bei einer AG, GmbH, KG oder OHG möglich.

Nach deutschem Recht stellt ein Share Deal einen sogenannten Rechtskauf nach § 453 I BGB dar. Kaufgegenstand im Sinne des BGB sind hierbei entweder Aktien bzw. Geschäftsanteile an einer GmbH oder einer Personengesellschaft.

Wie unterscheidet sich ein Share-Deal von einem Asset-Deal?

Beim Share-Deal erwirbt der Käufer Anteile/Aktien an der Gesellschaft des Verkäufers – in der Regel sind dies juristische Personen. Somit wechseln alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sofort den Besitzer. Beim Asset-Deal werden nur bestimmte Wirtschaftsgüter gezielt vom Käufer erworben. Asset-Deals werden vermehrt bei Personengesellschaften durchgeführt.

Mögliche Kaufgegenstände bei einem Asset-Deal können beispielsweise sein:

  • einzelne Unternehmenssparten
  • Immobilien
  • Maschinen
  • Patente, Rechte an geistigem Eigentum
  • bestimmte Verträge
  • Webseite
  • grundsätzlich alle Vermögensgegenstände, die in der Aktive der Bilanz aufgeführt werden
Share Deal vs. Asset Deal

Im Unterschied zum Share Deal, bei dem die Gesellschafter des Unternehmens als Verkäufer auftreten, verkauft bei einem Asset Deal in der Regel die Gesellschaft selbst ihre Vermögenswerte. Ob Share Deal oder Asset Deal sollte vom Eigentümer frühzeitig festgelegt werden, da es hier große Unterschiede und unterschiedliche Wege gibt, wie beide Deals behandelt werden.

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Welche Vor- und Nachteile gibt es beim Share Deal?

Vorteile (Share-Deal)Nachteile (Share-Deal)
Erwerb als funktionierende Einheit – alle Lieferanten-, Mitarbeiter- und sonstigen Verträge müssen nicht neu geschlossen werden, da Sie schon mit z.B. der GmbH bestehenVermeintlich geringerer adminstrativer AufwandVermögensgegenstände müssen nicht einzeln aufgelistet werdenbestimmte Erlaubnisse sind z.B. mit der Kapitalgesellschaft geschlossen und müssen nicht neu eingeholt werdenVermögenswerte können nicht abgeschrieben werden (wie bei einem Asset-Deal)Auch alle Verbindlichkeiten und/oder andere Schuldlasten werden oftmals übernommen – es sei denn diese werden explizit ausgegrenztist nicht immer individueller gestaltbar

Der für den Käufer größte Vorteil eines Share Deals ist, dass dabei die Kontinuität des zu erwerbenden Unternehmens gewahrt bleibt. Der Käufer erwirbt das Unternehmen als funktionierende Einheit mitsamt seinen gesamten bilanziellen und außerbilanziellen Vermögenspositionen.

Auch Vertragsverhältnisse des Unternehmens mit Dritten, wie z.B. Kunden-, Lieferanten und Mietverträge, bleiben im Normalfall beim Share Deal bestehen. Vor diesem Hintergrund wird ein Unternehmenskauf mittels Share Deals in der Geschäftswelt oftmals gar nicht wahrgenommen.

Der Vorteil des Unternehmenserwerbs „als Ganzes“ kann sich jedoch auch als Nachteil erweisen. Im Gegensatz zu einem Asset Deal kann sich der Käufer des Unternehmens beim Share Deal nicht „die Rosinen“ aus dem Unternehmen picken. Er muss auch Vermögensgegenstände mit übernehmen, die für ihn gegebenenfalls wenig attraktiv sind.

Um beim Unternehmenskauf über mittels Share Deals bestimmte Risiken auszuschließen, verlangen Käufer in der Praxis häufig, dass der Verkäufer bestimmte Haftungen (wie beispielsweise für Steuerschulden) übernehmen muss.

Wichtig

Besondere Vorsicht ist bei einem Share Deal geboten, wenn sich das zu erwerbende Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage befindet. In diesem Fall ist der Käufer in der Pflicht, die für eine Sanierung erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen oder gar Insolvenzantrag zu stellen.

Um zu verhindern, dass „die Katze im Sack“ gekauft wird, sollte ein Käufer immer eine detaillierte Prüfung aller Teilbereiche und -aspekte eines Unternehmens durchführen (die sogenannte „Due Diligence“).

Warum kann ein Share Deal besonders sinnvoll sein?

Ein Share Deal ist vor allem für Verkäufer in steuerlicher Hinsicht besonders reizvoll. Kapitalgesellschaften haben als Verkäufer eine nur sehr geringe Steuerbelastung bei einem Share Deal (rund 1,5 Prozent). Handelt es sich beim Verkäufer um eine natürliche Person, liegt die Steuerlast etwas höher (ca. 30 Prozent; Stichwort: Teileinkünfteverfahren).

Der Share Deal bei einem Betriebsübergang?

Wie bereits in der Share Deal Definition weiter oben dargestellt, werden bei dieser Form des Unternehmenskaufs die Geschäftsanteile eines Unternehmens in der Gesamtheit übertragen. Es erfolgt somit lediglich eine Änderung der Gesellschafterstruktur des Unternehmens. Die arbeitsrechtliche Zuordnung der Arbeitsverhältnisse ändert sich damit nicht. Die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer des Unternehmens bestehen unverändert fort.

Folglich finden die Rechtsvorschriften zum Betriebsübergang (§ 613a BGB) bei einem Share Deal keine Anwendung. Der Erwerber übernimmt automatisch die Stellung des Arbeitgebers. Für die Arbeitnehmer entfällt die bei einem Betriebsübergang gegebene Widerspruchsmöglichkeit. Ein Share Deal ist demnach für den Erwerber von Vorteil, wenn für die Fortführung der Geschäftstätigkeit die gesamte Belegschaft des Unternehmens benötigt wird.

Beim Asset Deal hingegen kann es vorkommen, dass das Unternehmen nicht weitergeführt wird oder einen Teil des Geschäfts aufgibt.

Im Allgemeinen gibt es Garantien, die es beim Verkauf zu berücksichtigen gilt:
  • Der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse,
  • der Vermögenssituation,
  • der Finanzverbindlichkeiten,
  • der Versicherungen,
  • der Arbeitnehmer,
  • wichtiger Verträge,
  • Erlaubnisse und Genehmigungen,
  • Steuern und Subventionen.

Zudem werden die Rechtsfolgen einzelner Garantieverletzungen festgehalten.

Am Ende des Kaufvertrages eines Share Deals wird häufig noch ein Wettbewerbsverbot für den Verkäufer definiert. Zudem werden Bestimmung zur Verteilung der Kosten (z.B. für Anwälte, Notare, Steuer- und Unternehmensberater), zu Pressemitteilungen, zur Vertraulichkeit und zum Gerichtsstand vereinbart.

Wie ist der Kaufvertrag eines Share Deals strukturiert?

Der Kaufvertrag eines Share Deals beginnt in der Regel mit einer Vorbemerkung, in der folgende Informationen angeführt werden:

  • Sitz der Gesellschaft, Amtsgericht und HRB-Nummer
  • Stammkapital der Gesellschaft
  • Verteilung der Gesellschaftsanteile
  • Beschreibung der Tätigkeit der Gesellschaft
  • Absicht der Gesellschafter zum Verkauf und zur Abtretung ihrer Anteile

Die Vorbemerkung ist somit eine kurze einführende Zusammenfassung der Transaktion.

Im nächsten Abschnitt werden der Unterzeichnungsstichtag des Kaufvertrages und der Vollzugsstichtag, an dem das Eigentum übertragen wird, definiert. Zudem werden Regelungen getroffen, welche Geschäfte der Verkäufer bzw. das Unternehmen zwischen dem Unterzeichnungs- und dem Vollzugsstichtag tätigen dürfen.

Danach werden die Höhe des Kaufpreises und die Konten für die Kaufpreiszahlung genannt. Zudem wird geregelt, wie mit aufgelaufenen Bilanzgewinn verfahren wird. Im nächsten Schritt wird der Bruttokaufpreis auf den Nettokaufpreis übergeleitet. Die Überleitung ist erforderlich, da weder Käufer noch Verkäufer die genaue Vermögens- und Schuldenbilanz des Unternehmens zum Verkaufsstichtag kennen.

Im darauffolgenden Abschnitt werden die Garantien des Verkäufers aufgelistet, in denen im Detail definiert wird, für welche Informationen und Sachverhalte der Verkäufer eine Haftung übernimmt.

Ein steuerliches Beispiel für einen Share-Deal

Angenommen, ein Gesellschafter hält 100 Prozent der Gesellschaftsanteile an einer GmbH in seinem Privatvermögen. Er möchte seine GmbH-Anteile verkaufen, zu einem Preis von 1.000.000 €. Gemäß dem Teileinkünfteverfahren unterliegen 60 Prozent des Verkaufspreises der Besteuerung.

Der zu versteuernde Gewinn beträgt somit 600.000 €. Im ungünstigsten Fall wird der gesamte Gewinn mit dem Höchststeuersatz von 42 Prozent belastet. Daraus folgt eine Steuerlast von ca. 252.000 €. Der Verkäufer erzielt bei diesem Share Deal aus seinem Privatvermögen einen Nettogewinn 748.000 € des Verkaufserlöses.

Eine steuerliche Alternative für den Verkäufer ist die Einbringung seiner GmbH-Anteile in eine Holdinggesellschaft. Damit verlagert sich die Besteuerung von einer natürlichen zu einer juristischen Person. Bei einem Verkaufspreis i.H.v. 1.000.000 € werden lediglich 5 Prozent mit 15 Prozent Körperschaftssteuer besteuert. Effektiv wird der Veräußerungsgewinn also mit nur ca. 1,5 Prozent Steuern oder 15.000 € belastet. Es verbleibt ein Nettogewinn von 985.000 € in der Holding.

Nun bleibt die Frage, ausschütten oder investieren. Bei einer Ausschüttung würde beim Gesellschafter eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent oder 246.250 € anfallen (der Solidaritätszuschlag soll in diesem Beispiel unberücksichtigt bleiben).

Dem Gesellschafter verbleibt somit bei 1.000.000 € – 246.250 € ein Nettogewinn von 753.750 € durch Ausschüttung der Holding.

Wie wir sehen, ist die Steuerersparnis am höchsten, wenn der Gewinn in der Holding versteuert wird und dort verbleibt, um zum Beispiel eine Investment-Strategie zu verfolgen, durch die bei Effekten vom Zinseszins eine spannende jährliche Rendite erzielbar ist, ohne dass das Kapital massiv verzehrt wird.

Voraussetzung für dieses Steuersparmodell ist jedoch, dass die Einbringung der zu verkaufenden GmbH-Anteile in die Holdinggesellschaft min. länger als sieben Jahre zurückliegt.

Share Deal bei Immobilien

Wenn man über Share Deals spricht, spricht man oft über den Erwerb von Unternehmen. Aber dieses Konzept ist auch auf Immobilien anwendbar. Bei der Immobilie sind Share Deals tatsächlich eine gebräuchliche Transaktionsstruktur.

Die meisten denken an den Kauf einer Immobilie als den Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes, aber bei Immobilien Share Deals erwerben Sie Anteile an einer Gesellschaft, die Immobilien besitzt. Dies bietet dem Käufer und Verkäufer eine gewisse Flexibilität und die Möglichkeit, möglicherweise die Grunderwerbssteuer zu umgehen.

Gibt es auch Asset Deals bei Immobilien?

In der facettenreichen Welt der Immobiliendeals sind Asset Deals eine gängige Form des Kaufs. Bei einem Asset Deal kauft man direkt die Immobilie und nicht die Anteile an einer Gesellschaft, die diese besitzt.

Diese Art von Transaktionen ist besonders attraktiv für Käufer, die sich auf bestimmte Aspekte eines Vermögens konzentrieren möchten. Bei Asset Deals wird jede Immobilie einzeln erworben und die Grunderwerbssteuer wird direkt auf den Kaufpreis erhoben.

Obwohl der Asset Deal auf den ersten Blick eine einfachere Methode zu sein scheint, ist es wichtig, alle Aspekte des Deals sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Transaktion Ihren spezifischen Bedürfnissen und Zielen entspricht. Die Grunderwerbsteuer kann man sich bei dem Erwerb mit dem Asset Deal als Bürger und Rechtsträger natürlich nicht ersparen.

Zusammenfassung

Bei einem Share Deal handelt es sich um die häufigste Form eines Unternehmenskaufes. Hierbei erwirbt ein Käufer Anteile an einer Gesellschaft. Bei dieser Form des Anteilskaufs geht das Unternehmen „als Ganzes“, einschließlich aller bestehenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Verträge und sonstigen Rechten und Pflichten vom Verkäufer auf den Käufer über.

Im Gegensatz zum Share Deal, bei dem ein Unternehmen als Ganzes übernommen wird, handelt es sich bei einem Asset Deal um ein Geschäft über die Abtretung von Vermögenswerten.

Über den Autor
Christian Rommel Calandi GmbH
Dipl.-Kfm. Christian Rommel

Als Geschäftsführer verantwortet Christian Rommel bei Calandi die strategische Ausrichtung sowie die Bereiche KI und Big Data. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung auf den Gebieten Corporate Finance / M&A mit den Schwerpunkten Refinanzierung, Commercial und Operational Due Diligence sowie Post Merger Integration. Als ausgewiesener IT u. Software-Experte hat er ein Kommunikationssoftware-Unternehmen aufgebaut und ein Handelsunternehmen erfolgreich veräußert. Christian Rommel hat sich auf die Strukturierung von Transaktionen spezialisiert. Christian Rommel ist Diplom-Kaufmann. Er hat an der WHU – Otto Beisheim School of Management und an der Leipzig Graduate School of Management - Handelshochschule Leipzig (HHL) studiert.