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Share Deal – die häufigste Form des Unternehmenskaufs

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Was ist ein Share Deal in Kürze?

Bei einem Share Deal erwirbt ein Käufer Anteile an einer Gesellschaft. Bei dieser Form des Anteilskaufs geht das Unternehmen „als Ganzes“, einschließlich aller bestehenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Verträge und sonstigen Rechten und Pflichten vom Verkäufer auf den Käufer über.

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Was ist ein Share Deal im Detail?

Der Share Deal ist die im Wirtschaftsleben am häufigsten vorkommende Art eines Unternehmenskaufs. Bei einem Share Deal werden Gesellschaftsanteile verkauft, die von einer Privatperson oder einer Firma übernommen werden. Bei dieser Form des Unternehmenskaufs geht das Unternehmen sozusagen „als Ganzes“ an den Käufer über, einschließlich aller bestehenden Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Verträge und sonstigen Rechten und Pflichten.

Wie der englische Begriff bereits zum Ausdruck bringt, kann es sich bei einem Share Deal auch nur um die teilweise Übernahme von Anteilen handeln. Die Unternehmensform des zu kaufenden Unternehmens spielt bei einem Share Deal keine Rolle. Ein Share Deal ist sowohl bei einer AG, GmbH, KG oder OHG möglich.

Nach deutschem Recht stellt ein Share Deal einen sogenannten Rechtskauf nach § 453 I BGB dar. Kaufgegenstand im Sinne des BGB sind hierbei entweder Aktien bzw. Geschäftsanteile an einer GmbH oder einer Personengesellschaft.

Wie unterscheidet sich ein Share Deal von einem Asset Deal?

Im Gegensatz zum Share Deal, bei dem ein Unternehmen als Ganzes übernommen wird, handelt es sich bei einem Asset Deal um ein Geschäft über die Abtretung von Vermögenswerten. Bei einem Asset Deal erwirbt der Käufer somit einzelne Wirtschaftsgüter eines Unternehmens. Mögliche Kaufgegenstände bei einem Asset Deal können beispielsweise einzelne Unternehmenssparten, Immobilien oder Maschinen sein. Im Unterschied zum Share Deal, bei dem die Gesellschafter des Unternehmens als Verkäufer auftreten, verkauft bei einem Asset Deal in der Regel die Gesellschaft selbst ihre Vermögenswerte.

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Welche Vor- und Nachteile gibt es beim Share Deal?

Der für den Käufer größte Vorteil eines Share Deals ist, dass dabei die Kontinuität des zu erwerbenden Unternehmens gewahrt bleibt. Der Käufer erwirbt das Unternehmen als funktionierende Einheit mitsamt seinen gesamten bilanziellen und außerbilanziellen Vermögenspositionen. Auch Vertragsverhältnisse des Unternehmens mit Dritten, wie z.B. Kunden-, Lieferanten- und Mietverträge, bleiben im Normalfall bei einem Share Deal bestehen. Vor diesem Hintergrund wird ein Share Deal in der Geschäftswelt oftmals gar nicht wahrgenommen.

Der Vorteil des Unternehmenserwerbs „als Ganzes“ kann sich jedoch auch als Nachteil erweisen. Im Gegensatz zu einem Asset Deal kann sich der Käufer des Unternehmens bei einem Share Deal nicht „die Rosinen“ aus dem Unternehmen picken. Er muss auch Vermögensgegenstände mit übernehmen, die für ihn gegebenenfalls wenig attraktiv sind. Um beim Unternehmenskauf über einen Share Deal bestimmte Risiken auszuschließen, verlangen Käufer in der Praxis häufig, dass der Verkäufer bestimmte Haftungen (wie beispielsweise für Steuerschulden) übernehmen muss.

Wichtig

Besondere Vorsicht ist bei einem Share Deal geboten, wenn sich das zu erwerbende Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage befindet. In diesem Fall ist der Käufer in der Pflicht, die für eine Sanierung erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen oder gar Insolvenzantrag zu stellen.

Um zu verhindern, dass „die Katze im Sack“ gekauft wird, sollte ein Käufer immer eine detaillierte Prüfung aller Teilbereiche und -aspekte eines Unternehmens durchführen (die sogenannte „Due Diligence“).

Ein gewichtiger Vorteil des Share Deals gegenüber dem Asset Deal ist dessen Einfachheit. Die Übernahme von Unternehmensanteilen bzw. eines gesamten Unternehmens lässt sich vertraglich wesentlich einfacher regeln als der Erwerb einzelner Vermögensgegenstände. Vor diesem Hintergrund lässt sich ein Unternehmenskauf meist wesentlich schneller auf Basis eines Shares Deals abschließen, als dies bei einem Asset Deal der Fall ist.

Warum ist ein Share Deal besonders reizvoll?

Ein Share Deal ist vor allem für Verkäufer in steuerlicher Hinsicht besonders reizvoll. Kapitalgesellschaften haben als Verkäufer eine nur sehr geringe Steuerbelastung bei einem Share Deal (rund 1,5 Prozent). Handelt es sich beim Verkäufer um eine natürliche Person, liegt die Steuerlast etwas höher (maximal 28 Prozent). Bei einem Asset Deal liegt die steuerliche Belastung des Verkäufers deutlich höher. Sie kann bis zu 47 Prozent betragen.

Wann ist ein Share Deal ein Betriebsübergang?

Wie bereits in der Share Deal Definition weiter oben dargestellt, werden bei dieser Form des Unternehmenskaufs die Geschäftsanteile an einem Unternehmen übertragen. Es erfolgt somit lediglich eine Änderung der Gesellschafterstruktur des Unternehmens. Die arbeitsrechtliche Zuordnung der Arbeitsverhältnisse ändert sich damit nicht. Die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer des Unternehmens bestehen unverändert fort.

Folglich finden die Rechtsvorschriften zum Betriebsübergang (§ 613a BGB) bei einem Share Deal keine Anwendung. Der Erwerber übernimmt automatisch die Stellung des Arbeitgebers. Für die Arbeitnehmer entfällt die bei einem Betriebsübergang gegebene Widerspruchsmöglichkeit. Ein Share Deal ist demnach für den Erwerber von Vorteil, wenn für die Fortführung der Geschäftstätigkeit die gesamte Belegschaft des Unternehmens benötigt wird.

Wie ist der Kaufvertrag eines Share Deals strukturiert?

Der Kaufvertrag eines Share Deals beginnt im Regelfall mit einer Vorbemerkung, in der folgende Informationen angeführt werden:

  • Sitz der Gesellschaft, Amtsgericht und HRB-Nummer
  • Stammkapital der Gesellschaft
  • Verteilung der Geschäftsanteile
  • Beschreibung der Tätigkeit der Gesellschaft
  • Absicht der Gesellschafter zum Verkauf und zur Abtretung ihrer Anteile

Die Vorbemerkung ist somit eine kurze einführende Zusammenfassung der Transaktion.

Im nächsten Abschnitt werden der Unterzeichnungsstichtag des Kaufvertrages und der Vollzugsstichtag, an dem das Eigentum übertragen wird, definiert. Zudem werden Regelungen getroffen, welche Geschäfte der Verkäufer bzw. das Unternehmen zwischen dem Unterzeichnungs- und dem Vollzugsstichtag tätigen dürfen.

Danach werden die Höhe des Kaufpreises und die Konten für die Kaufpreiszahlung genannt. Zudem wird geregelt, wie mit aufgelaufenen Bilanzgewinn verfahren wird. Im nächsten Schritt wird der Bruttokaufpreis auf den Nettokaufpreis übergeleitet. Die Überleitung ist erforderlich, da weder Käufer noch Verkäufer die genaue Vermögens- und Schuldenbilanz des Unternehmens zum Verkaufsstichtag kennen.

Im darauffolgenden Abschnitt werden die Garantien des Verkäufers aufgelistet, in denen im Detail definiert wird, für welche Informationen und Sachverhalte der Verkäufer eine Haftung übernimmt.

Dabei handelt es sich im Allgemeinen um Garantien bezüglich Aspekte, die es beim Verkauf zu berücksichtigen gilt:

  • Der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse,
  • der Vermögenssituation,
  • der Finanzverbindlichkeiten,
  • der Versicherungen,
  • der Arbeitnehmer,
  • wichtiger Verträge,
  • Erlaubnisse und Genehmigungen,
  • Steuern und Subventionen.

Zudem werden die Rechtsfolgen einzelner Garantieverletzungen festgehalten.

Am Ende des Kaufvertrages eines Share Deals wird häufig noch ein Wettbewerbsverbot für den Verkäufer definiert. Zudem werden Bestimmung zur Verteilung der Kosten (z.B. für Anwälte, Notare, Steuer- und Unternehmensberater), zu Pressemitteilungen, zur Vertraulichkeit und zum Gerichtsstand vereinbart.

Welche Besonderheiten gibt es beim Share Deal auf Immobilien?

Vor allem bei Immobilientransaktionen ist der Share Deal von besonderer Bedeutung, da er steuerlich begünstigt ist. Gehen bei einem Share Deal auf Immobilien innerhalb von fünf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile auf den Käufer über, wird keine Grunderwerbssteuer fällig. Angesichts der in vielen Regionen hohen Grunderwerbssteuer von bis zu sechs Prozent, ist ein Share Deal auf Immobilien eine attraktive Möglichkeit, Steuern in signifikanter Höhe zu sparen.

Ein steuerliches Beispiel

Angenommen, ein Gesellschafter hält 100 Prozent der Anteile an einer GmbH in seinem Privatvermögen hält. Er möchte seine GmbH-Anteile verkaufen, zu einem Preis von 1.000.000 Euro. Gemäß dem Teileinkünfteverfahren unterliegen 60 Prozent des Verkaufspreises der Besteuerung.

Der zu versteuernde Gewinn beträgt somit 600.000 Euro. Im ungünstigsten Fall wird der gesamte Gewinn mit dem Höchststeuersatz von 42 Prozent belastet. Daraus folgt eine Steuerlast von 252.000 Euro. Der Verkäufer erzielt bei diesem Share Deal aus seinem Privatvermögen einen Nettogewinn 748.000 Euro des Verkaufserlöses.

Eine steuerliche Alternative für den Verkäufer ist die Einbringung seiner GmbH-Anteile in eine Holdinggesellschaft. Damit verlagert sich die Besteuerung von einer natürlichen zu einer juristischen Person. Bei einem Verkaufspreis i.H.v. 1.000.000 Euro werden lediglich 5 Prozent mit 15 Prozent Körperschaftssteuer besteuert. Effektiv wird der Veräußerungsgewinn also mit nur 1,5 Prozent Steuern oder 15.000 Euro belastet. Es verbleibt ein Nettogewinn von 985.000 Euro in der Holding.

Nun bleibt die Frage ausschütten oder investieren. Bei einer Ausschüttung, würde beim Gesellschafter eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent oder 246.250 Euro anfallen (der Solidaritätszuschlag soll in diesem Beispiel unberücksichtigt bleiben).

Dem Gesellschafter verbleibt somit bei 1.000.000 Euro – 246.250 Euro ein Nettogewinn von 753.750 Euro durch Ausschüttung der Holding.

Wir sehen, ist die Steuerersparnis ist am höchsten, wenn der Gewinn in der Holding versteuert wird und dort verbleibt, um zum Beispiel eine Investment-Stratgie zu verfolgen, durch die bei Zinseszinseffekten eine spannende jährliche Rendite erzielbar ist, ohne dass das Kapital massiv verzehrt wird.

Voraussetzung für dieses Steuersparmodell ist jedoch, dass die Einbringung der zu verkaufenden GmbH-Anteile in die Holdinggesellschaft länger als sieben Jahre zurückliegt.

Zusammenfassung

Bei einem Share Deal handelt es sich um die häufigste Form eines Unternehmenskaufes. Hierbei erwirbt ein Käufer Anteile an einer Gesellschaft. Bei dieser Form des Anteilskaufs geht das Unternehmen „als Ganzes“, einschließlich aller bestehenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Verträge und sonstigen Rechten und Pflichten vom Verkäufer auf den Käufer über.

Im Gegensatz zum Share Deal, bei dem ein Unternehmen als Ganzes übernommen wird, handelt es sich bei einem Asset Deal um ein Geschäft über die Abtretung von Vermögenswerten.

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