Möchten Sie Anteile einer GmbH verkaufen? Das ist eine der komplexesten Angelegenheiten im Leben eines Unternehmers, bei der es teilweise um hohe Werte geht. Leider gehen die Vorstellungen von Käufern und Verkäufern oft extrem auseinander, weshalb der Unternehmensverkauf oder der Verkauf von Anteilen aus einer GmbH gut vorbereitet und überlegt sein will.
Außerdem gibt es oft zahlreiche Fehler, die vermieden werden können.
GmbH Anteile verkaufen: Vorbereitung ist alles
Ist die Transaktion gut vorbereitet, ist der Verkäufer vor bösen Überraschungen größtenteils geschützt. Wichtig ist, im Vorfeld eventuelle Risiken zu identifizieren und abzufangen. Außerdem muss die Handlungsfähigkeit auf der Verkäuferseite berücksichtigt werden, wenn ein größerer Gesellschafterkreis zur GmbH gehört.
Schon im Vorfeld muss sich der Verkäufer Gedanken über den Unternehmenswert machen, wozu unterschiedliche Bewertungsverfahren genutzt werden können. Wir haben bereits in einem anderen Artikel die Unternehmensbewertung an einem Beispiel erklärt. Zudem soll in diesem Zusammenhang ein Unternehmensexposé erstellt werden, in dem alle für den Käufer relevanten Punkte erfasst sind. Für diesen stellt das Exposé eine wichtige Informationsquelle dar, für den Verkäufer hingegen ist es eine Art Werbebrief.
Wichtig zu wissen: Die konkrete Vorbereitung bei dem Thema: “GmbH Anteile verkaufen“, richtet sich vor allem danach, ob der komplette Verkauf geplant ist oder ob die Anteile an einen anderen Gesellschafter übergeben werden sollen. Im letzteren Fall sind diesem Käufer die Unternehmenskennzahlen bekannt, die Vorbereitung muss nicht schon Monate oder sogar Jahre im Voraus erfolgen.
Was bestimmt den Unternehmenswert?
In erster Linie ist die Ertragskraft ausschlaggebend, die sich am Gewinn bemisst. Diese gibt aber nur einen ersten Hinweis auf den Unternehmenswert, denn auch andere Parameter sind hier entscheidend. Die relevantesten Faktoren zur Bewertung sind:
- Gewinn als Grundlage für die Ertragskraft (EBIT)
- Umsatz (netto)
- Eigenkapital (auch das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital)
- Anlagevermögen
- Forderungen
- Vorräte
- Personal (vor allem Geschäftsführung)
All diese Faktoren lassen sich kurzfristig nicht stark beeinflussen, daher erfordert ihre Steigerung und damit eine Erhöhung des Unternehmenswertes eine langfristige Vorbereitung des Verkaufs. Teilweise vergehen hierbei bis zu drei Jahre!
Andere Parameter wie Branche, Standort oder Größe des Unternehmens lassen sich im Rahmen der Vorbereitung eines Verkaufs nicht beeinflussen, sind aber für die Preisfindung relevant.
Wichtig ist, die Gewinne offenzulegen. Damit ein Unternehmen weniger Steuern zahlen muss, weist er die Gewinne meist nur so weit wie nötig aus. Um den Unternehmenswert realistisch darzustellen, sollten die Gewinne aber in voller Höhe in der Bilanz erscheinen. Ein Käufer wird sich die Gewinne der letzten Jahre ansehen, daher gilt auch hier, dass der Verkauf der Anteile langfristig geplant werden sollte.

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Persönliche Faktoren
Wenn Sie Anteile an einer GmbH verkaufen wollen, müssen Sie auch bereit sein, loszulassen. Die Zukunft des Unternehmens liegt nach dem Verkauf nicht mehr in Ihrer Hand und betrifft auch nicht Ihre eigene Zukunft. Oft ist einem Gesellschafter das nicht richtig klar, doch genau dieser Aspekt hat Auswirkungen auf die strategische Vorgehensweise in der Unternehmensführung vor dem geplanten Verkauf.
Langfristige Investitionsentscheidungen werden nun aus dem Blick des künftigen Käufers getroffen, Ausgaben für Neuentwicklungen müssen begrenzt werden. Sie dienen nur noch dem Käufer und dessen Gewinn, nicht mehr dem eigenen Vorteil. Der Käufer muss sich auch über die Vor- und Nachteile einer GmbH im Klaren sein.
Ganz wichtig: Ein Käufer zahlt nicht mehr, weil der Verkäufer so hervorragend in die Zukunft des Unternehmens investiert hat! Die Einführung neuer Technologien und die ständige Weiterbildung der Mitarbeiter oder deren Spezialisierung kann vermieden werden.
Kaufvertrag aufsetzen
Wenn GmbH-Anteile verkauft werden sollen, sollte den zugehörigen Kaufvertrag ein erfahrener Fachanwalt für Gesellschaftsrecht oder Vertragsrecht aufsetzen. Wichtige Punkte, die in jedem Fall im Kaufvertrag enthalten sein sollten, sind:
- Vorschriften zu Garantie und Haftung (Risiken für den Verkäufer)
- Regelungen zur Beschränkung der Haftung durch den Verkäufer
- Zahlung des Kaufpreises: Höhe, Zahlungsmodalitäten, Anpassung des Kaufpreises
- Eventuell Übernahme des Personals (bei Verkauf der kompletten Anteile)
- Klauseln zu Steuer- und Betriebsprüfungen
- Regelungen zum Kartellrecht
- Regelungen zur Verjährung
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Vereinbarungen zum Schiedsgericht
Anteile einer GmbH verkaufen: Geordnetes Vorgehen ist wichtig
Es ist ein Unterschied, ob die GmbH-Anteile an einen Dritten oder an einen weiteren Gesellschafter im Unternehmen verkauft werden sollen.
Sind mehrere Gesellschafter vorhanden, so kann der Verkaufswillige ausbezahlt werden: Die übrigen Gesellschafter zahlen den Kaufpreis und übernehmen die Anteile eines Teilhabers. Ein derartiger Verkauf bzw. eine Abtretung von Geschäftsanteilen ist meist im Gesellschaftervertrag erlaubt, wo teilweise sogar Vorkaufsrechte der übrigen Teilhaber festgeschrieben sind. Damit wird verhindert, dass sich eine dritte – eventuell unerwünschte – Person in den Vertrag drängt.
Wichtig
Werden Geschäftsanteile der GmbH verkauft, ist dafür eine notarielle Beurkundung nötig.
Unterschiede gibt es hinsichtlich der Genehmigung zu beachten:
- Wird ein kompletter Anteil verkauft, ist das gemäß § 15 GmbHG frei möglich. Nach Abs. 4 des Paragrafen ist die Abtretung der Geschäftsanteile dann zustimmungspflichtig, wenn dies im Gesellschaftervertrag derart geregelt ist.
- Beim Verkauf eines Teils der Geschäftsanteile an Dritte tritt § 17 GmbHG ein, der Verkauf ist zustimmungspflichtig.
Steuerliche Betrachtung des Verkaufs von GmbH-Anteilen
Die Besteuerung des Gewinns aus einem Verkauf von GmbH-Anteilen wird durch das Finanzamt davon abhängig gemacht, wie hoch die Beteiligungsquote des Teilhabers in den letzten Jahren war.
Dabei gibt es folgende Unterteilung:
- Beteiligung von mindestens ein Prozent in den letzten fünf Jahren
§ 17 Abs. 1 des EStG kommt zum Tragen
angesetzt wird der persönliche Steuersatz
Teileinkünfteverfahren: 40 % bleiben steuerfrei, die übrigen 60 % müssen versteuert werden - Beteiligung von weniger als ein Prozent in den letzten fünf Jahren
§ 20 Abs. 2 EStG wird angewendet
Abgeltungssteuer mit 25 %
auf Antrag persönlicher Steuersatz unter 25 %
Sind Sie als Erbe in die GmbH eingetreten und haben die Anteile des Verstorbenen übernommen und erfolgt direkt nach der Übernahme der Verkauf, ist die Beteiligung des Verstorbenen für eine Besteuerung relevant. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Sie die Anteile an der GmbH aufgrund einer Schenkung erhalten haben. Eine Gewerbesteuer muss nicht entrichtet werden, obwohl hier gewerbliche Einkünfte durch den Verkauf vorliegen.
Freibeträge berechnen
Gehört Ihnen als Verkäufer der Anteile das komplette Unternehmen und damit auch alle Anteile an selbigem, können Sie einen Steuerfreibetrag von 9.060 Euro ansetzen. Der Freibetrag reduziert sich aber, wenn Sie nur einen Teil der Anteile verkaufen. Wird der Freibetrag berechnet, legen Sie den steuerpflichtigen Teil des Gewinns, den Sie aus dem Verkauf erhalten haben, zugrunde.
Das sind 60 Prozent des Gesamtgewinns. In bestimmten Fällen reduziert sich der Freibetrag allerdings.
Bei der Versteuerung des Verkaufsgewinns können auch Verkaufsverluste geltend gemacht werden, die beispielsweise eintreten, wenn der Veräußerungsgewinn niedriger ist als die Kosten, die für den Verkauf entstanden sind. Zu diesen Kosten werden auch die früheren sowie die nachträglichen Anschaffungskosten gerechnet. Der Verlust führt dazu, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen.
Lassen Sie sich hierzu am besten von einem erfahrenen Steuerexperten beraten, dieser kennt auch die genauen Wege zur Berechnung der individuellen Freibeträge.
9 mögliche Fehler beim Verkauf von GmbH-Anteilen
Wenn Sie GmbH-Anteile verkaufen wollen, sollten Sie sich bestens informieren, um potenzielle Fehlerquellen zu entdecken und typische Fallstricke zu umgehen. Die folgenden Fehler kommen besonders häufig vor:
1. Kaufgegenstand nicht eindeutig beschrieben
Im Rahmen des Anteilskaufs, des sogenannten Share Deals, muss der Verkaufsgegenstand im Kaufvertrag eindeutig beschrieben sein.
Ist das nicht der Fall, kann das später zu rechtlichen Streitigkeiten führen.
2. Verwendung einer Catch-all-Klausel
Die Catch-all-Klausel besagt, dass beim Verkauf des kompletten Unternehmens und damit aller Anteile an der GmbH sämtliche Aktiva übertragen werden. Es soll alles zum Verkaufsgegenstand gehören, was wirtschaftlich gesehen zum Unternehmen gehört. Es geht bei Verwendung dieser Klausel darum, dass die nicht aufgeführten Gegenstände zu einem späteren Zeitpunkt übergeben werden sollen. Doch viele Gerichte sehen derartige Klauseln als nicht wirksam an, denn der Kaufgegenstand ist nicht exakt bezeichnet.
Damit wird der gesamte Kaufvertrag nichtig!
3. Schadenersatzansprüche aus Garantieangaben
Beim Verkauf der Anteile einer GmbH gehen alle Rechte und Pflichten des Verkäufers auf den Käufer über. Eine Falle liegt hierbei aber in den Garantieangaben, aus denen Schadenersatzansprüche folgen können. Gerade der Punkt der Bilanzen ist ein häufiges Streitthema:
Der Verkäufer bescheinigt dem Käufer mit dem Kaufvertrag die Richtigkeit der Bilanzen und sichert ab, dass keine weiteren Verbindlichkeiten bestehen.
Der Verkäufer haftet nun dafür – und begibt sich teilweise auf sehr dünnes Eis. Kommt heraus, dass der Steuerberater einen Fehler gemacht hat und die Bilanzen nicht korrekt erstellt sind, muss der Verkäufer für den Schaden haften. Das gilt auch dann, wenn er den Schaden nicht selbst verursacht hat! Die Haftung kann sich auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags beziehen, auch Schadenersatzforderungen durch den Käufer sind möglich.
Verkäufer von GmbH-Anteilen sollten daher tunlichst darauf verzichten, Garantien abzugeben.
4. Zu große Haftung übernehmen
Beim Kauf von GmbH-Anteilen genießt der Käufer einen hohen Schutz vor Rechts- und Sachmängeln. Daraus resultiert, dass der Verkäufer versuchen sollte, die Haftung so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Liegen Mängel vor, kann der Käufer noch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer muss die Gelegenheit bekommen, eine Nacherfüllung vorzunehmen.
Ist das nicht möglich, kann der Rücktritt vollzogen werden. Bis dahin entstandene Aufwendungen des Käufers gehen aber immer zulasten des Verkäufers – die Gewährleistungsrechte des Käufers sollten daher so gering wie möglich ausfallen.
Wichtig
Bezogen auf die Haftung: Bei einer GmbH ist oft nur der erste Teil des Stammkapitals eingezahlt worden, der zweite Teil wurde schlicht und einfach vergessen.
Hier haften Verkäufer und Käufer gemeinschaftlich, der Verkäufer ist rechtlich dazu verpflichtet, das Geld nachzuzahlen. Dieser Punkt kann auch nicht durch den Kaufvertrag und entsprechende Klauseln ausgeschlossen werden.
Ansonsten droht das Insolvenzgericht! Nicht selten musste schon Insolvenz angemeldet werden, weil die Einlagen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben erbracht wurden. Hier ist es dann auch für eine schnelle Liquidierung der GmbH zu spät.
5. Unternehmen weiterführen
Käufer und Verkäufer haben einen Kaufvertrag unterzeichnet. Von diesem Zeitpunkt an bis zur kompletten Übertragung der GmbH-Anteile vergehen oft noch einige Wochen, in denen der Verkäufer die Liquidität des Unternehmens beeinflussen kann. Er kann Gewinne entnehmen, Investitionen anschieben oder Wartungen unterlassen. Hier sind zahlreiche Haftungsfallen zu finden!
Verschlechtert sich die Situation des Unternehmens, wird der Käufer später behaupten, der Verkäufer habe Schuld daran.
Er wird von diesem den Verlustwert ersetzt haben wollen, was den Veräußerungsgewinn des Verkäufers empfindlich mindern kann. Durch Verwendung der Past-Practice-Klausel, die dem Auffangen derartiger Forderungen dient, lässt sich die Gefahr einer solchen Nachforderung vermeiden. Der Verkäufer verpflichtet sich damit, die Geschäfte des Unternehmens wie bisher weiterzuführen – der Käufer kann sich nicht auf eine Verschlechterung berufen. Tritt eine solche ein, muss der Verkäufer dem Käufer nicht den Gegenwert ersetzen.
6. Wesentlichkeitsgrenze nicht beachten
Viele Verkäufer von GmbH-Anteilen sind der Meinung, dass sie mit Abführung der Anrechnungssteuer ihren Steuerpflichten in ausreichendem Maße nachgekommen sind. Das ist aber nur dann der Fall, wenn Sie weniger als ein Prozent der GmbH-Anteile innehatten, wobei dies für die letzten fünf Jahre vor dem Verkauf gilt.
Waren Sie binnen dieser Zeit „wesentlich“, also zu mehr als ein Prozent, beteiligt, sind die vollen 60 Prozent des Veräußerungsgewinns zu versteuern.
7. Gesellschafterliste nicht berücksichtigen
Die Gesellschafterrechte ausüben darf nur derjenige, der auch in der Gesellschafterliste steht. Wer hier nicht aufgeführt ist, kann von Versammlungen ausgeschlossen werden oder wird bei Beschlussfassungen nicht berücksichtigt. Verkäufer sollten darauf achten, dass ihr Name aus diesen Gesellschafterlisten gestrichen wird. Zeitgleich können Sie den Käufer darauf hinweisen, dass er auf dieser Liste zu erscheinen hat.
8. Ausländische Notare beauftragen
Wer GmbH-Anteile verkaufen möchte, möchte damit einen Gewinn machen. Da lockt es, die günstigeren Angebote der ausländischen Notare in Anspruch zu nehmen, denn sie sind meist deutlich günstiger als die deutschen Notare, die sich auf die Notarvergütungsordnung beziehen müssen. Der im Ausland ansässige Notar muss aber einem deutschen Notar gleichgestellt sein, ansonsten ist seine Beurkundung hierzulande nicht rechtsgültig.
Das wiederum bewirkt, dass Kauf und Verkauf nicht wirksam sind, die Eintragung der Veräußerung von GmbH-Anteilen im Handelsregister erfolgt nicht. Das gesamte Vorgehen ist nicht gültig und Sie sind immer noch Eigentümer der Anteile am Unternehmen. Gleichzeitig kann der Käufer Haftungsansprüche bezüglich seiner bisherigen Ausgaben stellen
9. Keine Berücksichtigung der nachträglichen Anschaffungskosten
Viele Teilhaber an einer GmbH haben ihrem Unternehmen schon einmal ein Darlehen gewährt oder sind als Bürge aufgetreten. Verkauft der Teilhaber nun seine Anteile und bekommt seinen Kredit nicht zurückgezahlt, kann er die verlorene Summe als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen. Häufig gerät dieser Punkt in Vergessenheit, dabei mindert er den Verkaufsgewinn und damit das zu versteuernde Einkommen. Wer darauf verzichtet, senkt praktisch seinen Gewinn.
Fazit
Das Wichtigste beim GmbH Verkaufen ist die Vorbereitung. Nur eine ausführliche Vorbereitung kann vor unerwünschten Überraschungen schützen. Die konkrete Vorbereitung bei dem Thema: “GmbH Anteile verkaufen”, richtet sich vor allem danach, ob der komplette Verkauf geplant ist oder ob die Anteile an einen anderen Gesellschafter übergeben werden sollen.
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Fehlern, die bei dem Verkauf von GmbH Anteilen auftreten können. Fehler, die am häufigsten auftreten, sind:
- Kaufgegenstand nicht eindeutig beschrieben
- Verwendung einer Catch-all-Klausel
- Schadenersatzansprüche aus Garantieangaben
- Zu große Haftung übernehmen