Beteiligungsfinanzierung: Schritt für Schritt zum Verkauf Ihrer Unternehmensanteile

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Durch den Lockdown, infolge der Corona Pandemie, bleibt die Erfolgsentwicklung vieler Unternehmen unter früheren Erwartungen, wenn sie nicht sogar bereits deutlich defizitär ist. Kosten können meist nicht so schnell gesenkt werden, auch wenn das jetzt sogar deutlich verlängerte Kurzarbeitergeld dazu einen guten Beitrag leistet. Öffentliche Gelder, wie KfW Kredite oder Zuschüsse haben in den vergangenen Wochen dazu beigetragen, die Liquidität vieler Unternehmen zu stützen.

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Gleichwohl hat die weitere Verschuldungsmöglichkeit gerade für KMU schnell Grenzen erreicht, sodass die Unternehmensleitung rechtzeitig über andere Formen der Unternehmensfinanzierung nachdenken muss.

Beteiligungsfinanzierung: Was bedeutet das?

Unter einer Beteiligungsfinanzierung versteht man die Aufnahme eines neuen Gesellschafters, der mit einer Einzahlung zu einer Barkapitalerhöhung einer Firma beiträgt. Dabei werden Anteile nur indirekt verkauft, indem der oder die bisherigen Gesellschafter in ihrer Beteiligungsquote verwässert werden.

Sämtliches neu eingeworbenes, „frisches“ Eigenkapital fließt in die Firma, nur unter ganz bestimmten, rechtsformabhängigen Voraussetzungen entstehen dadurch steuerliche Wirkungen für die Altgesellschafter. Sonderformen der Beteiligungsfinanzierung sind z.B. der Abschluss einer Stillen Beteiligung oder die Ausgabe eines Genussscheines.

Die Einwerbung neuen Eigenkapitals „von außen“ (also nicht aus dem bestehenden Gesellschafterkreis) erfolgt in einem gut vorzubereitenden Prozess.

Zunächst muss über eine mittelfristige Unternehmensplanung der weitere Finanzbedarf ermittelt werden. Zu dessen Deckung müssen die verschiedenen Finanzierungsquellen betrachtet werden:

  • Wie viel liefert der prognostizierte, eigene Cash Flow des Unternehmens, der nicht für betriebliche Investitionen genutzt werden muss?
  • Ist weiteres Fremdkapital einwerbbar?
  • Welche Beiträge können von den vorhandenen Gesellschaftern erwartet werden?

Der Prozess der Beteiligungsfinananzierung

  1. Es muss überlegt werden, welche wichtigen Unterlagen und Verträge einem Investor gezeigt werden müssen und dürfen, damit dieser ein gutes Verständnis von der Wertschöpfung der Firma, den Chancen und Risiken des Geschäftsmodells entwickelt. Dazu empfiehlt sich die Einrichtung eines elektronischen Datenraums. Wesentlicher Baustein in diesem ist eine mittelfristige Unternehmensplanung mit den Bestandteilen G&V-, Bilanz-, Investitions-, Cash Flow und Personalplanung.
  2. Hat das Unternehmen mehrere Gesellschafter, müssen diese zu einem gemeinsamen Entschluss gelangen, in welcher Höhe, mit welchem Minimum- und Maximalbetrag sich ein neuer Gesellschafter beteiligen soll und darf, und über welche Mitwirkungsrechte er verfügen soll. Grundlage dieser Beschlussfassung muss also auch eine eigene Unternehmensbewertung sein.
  3. Sodann ist zu überlegen, welche Qualifikation dieser neue Gesellschafter mitbringen sollte: nur sein Kapital oder auch strategisches Verständnis für die Wertschöpfung des Unternehmens, besondere Branchenexpertise oder eben gerade nicht. Und noch wichtiger: Wie wird ein solcher Interessent gefunden?
  4. Damit einher geht die Entscheidung, wer im Management welche Teilaufgaben übernehmen soll. Am Ende muss der geschäftsführende Gesellschafter sicher an den Verhandlungstisch, aber auf dem Weg dahin, sollten die diversen Teilaufgaben auf möglichst viele Schultern verteilt werden.

Zu diesen Unterstützern zählen auch der Wirtschaftsprüfer und Anwalt. Letzterer muss z.B. rechtzeitig aufzeigen, welche Änderungen im Gesellschaftervertrag vor Aufnahme eines außenstehenden Dritten erforderlich werden. Der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer sollte den Businessplan und die erwartete Unternehmensbewertung plausibilisieren.

Der Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Beteiligungsfinanzierung

Aus allem wird deutlich, dass die Anbahnung einer Beteiligungsfinanzierung längerfristiger und sorgfältiger Vorbereitung und dann einer strukturierten und möglichst stringenten Durchführung bedarf. Dabei sollte man sich der Unterstützung eines versierten M&A Beraters (Transaktionsberater) bedienen, der solche Prozesse schon häufig organisiert hat.

Das Management der Firma wird stets parallel im Tagesgeschäft gefordert sein. Darin zu bestehen und das Unternehmen auf Kurs zu halten, ist besonders in gegenwärtigen Corona Krisenzeiten immer noch die vorrangige Aufgabe. Verschlechtern sich die Zahlen im operativen Geschäft und verlassen damit nachhaltig die Leitlinien der Unternehmensplanung, dürfte der Beteiligungsprozess scheitern.

Der M&A Berater kennt im Übrigen auch bewährte Wege, wie potenzielle Interessenten für eine Beteiligungsfinanzierung identifiziert werden können. Außerdem ist er in der Lage, möglicherweise in einer Anfangsphase auch noch anonym, Zugänge zu solchen Interessenten herzustellen. Der Geschäftsführung muss bewusst sein, dass die richtige Mannschaftsaufstellung entscheidend für das Gelingen einer Beteiligungsfinanzierung ist.

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