Eine Familienstiftung gründen: Ein Leitfaden inkl. Experten-Interview

Familienstiftung gründen_ Funktionsweise, Beispiele und Vor- und Nachteil
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Familienstiftung gründen und von Vorteilen wie Vermögensschutz und steuerlichen Einsparungen profitieren – der Traum vieler Unternehmer. Laut des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen gab es zum 31.12.2022 in Deutschland 26.254 selbstständige Stiftungen. Der Zuwachs in 2022 betrug 693 Stiftungen, wobei die weitaus überwiegende Zahl gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung definiert das Gesetz als „eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person” (§ 80 Abs.1 BGB). 

Diese Definition gilt seit dem 01.07.2023. Vorher war dieser Begriff gesetzlich nicht festgelegt.

Wie wirkt sich die Stiftung aus?

Indem der Stifter eigenes Vermögen in die Stiftung einbringt, entäußert er ein für alle Mal und unwiderruflich sein Eigentum daran. Die Stiftung als juristische Person wird Eigentümerin des ihr zugewendeten Vermögens. Der Stifter gibt nicht nur sein Eigentum am Stiftungsvermögen auf, sondern verzichtet aus freien Stücken auch auf Eigentumsrechte an der Stiftung, denn eine Stiftung steht in niemanden Eigentum. Die Stiftung gehört nur sich selbst. Die Folge: Eine Entnahme des eingebrachten Stiftungskapitals durch den Stifter ist nicht mehr möglich.

Die Stiftung kann entweder zu Lebzeiten des Stifters oder bei dessen Tod durch testamentarische Verfügung errichtet werden. Im letzteren Fall empfiehlt es sich, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der den letzten Willen gegenüber den Erben auch tatsächlich durchsetzt.

Als Stiftungsformen sind zum einen die selbstständigen rechtsfähigen und zum anderen die unselbstständigen nicht rechtsfähigen Stiftungen zu unterscheiden. Zu den selbstständigen Stiftungen zählen unter anderem auch die Familienstiftungen.

Stiftungszweck: gemeinnützig oder privatnützig?

  • Eine privatnützige Stiftung und eine gemeinnützige Stiftung unterscheiden sich hauptsächlich in ihren Zielen und steuerlichen Behandlungen. Eine privatnützige Stiftung dient privaten Interessen, wie der Unterstützung einer Familie oder bestimmter Personen. Sie verfolgt keine öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecke und genießt daher keine steuerlichen Vorteile, was einer der wenigen Nachteile von Familienstiftungen ist.
  • Im Gegensatz dazu verfolgt eine gemeinnützige Stiftung öffentliche oder gemeinwohlorientierte Ziele, wie Bildung, Wissenschaft, Kultur oder soziale Projekte. Sie ist steuerlich begünstigt, da sie zur Förderung des Allgemeinwohls beiträgt. Während privatnützige Stiftungen oft der Vermögensverwaltung dienen, fokussieren sich gemeinnützige Stiftungen auf die Unterstützung gemeinnütziger Aktivitäten und Projekte. Hier liegt einer der größten Vorteile.

Was ist eine Familienstiftung?

Bei einer Familienstiftung handelt es sich eine spezielle Form der Stiftung. Sie wird für einen privatnützigen Zweck errichtet, denn sie dient dazu, das Vermögen innerhalb eines Familienverbundes zu Gunsten ihrer Mitglieder generationenübergreifend zu schützen, zu verwalten und zu erhalten. 

Bezeichnend für eine Familienstiftung ist die strikte rechtliche Trennung des Stiftungskapitals vom Familienvermögen des Stifters. Im Erbfall zerfällt das Stiftungsvermögen nicht in einzelne Nachlassteile, sondern bleibt durch die Stiftung erhalten. 

Die Gründung einer geplanten Familienstiftung verläuft in aller Regel nach folgendem Muster:

  • Stiftungssatzung aufstellen: Die Stiftungssatzung ist gewissermaßen das Herzstück der Stiftung. Denn sie beinhaltet die maßgeblichen Regelungen und Bestimmungen für die Organisation einer Stiftung. Die Stiftungssatzung enthält Angaben zu folgenden Eckpunkten:
    • Name, Rechtsform, Sitz und Gründungsjahr
    • Name des Stifters 
    • Stiftungszweck
    • Stiftungsvermögen
    • Verwendung der Vermögenserträge
    • Stiftungsbegünstigte
    • Vertretung der Stiftung 
    • Stiftungsorgane
    • Stiftungsvorstand
    • Aufgaben des Vorstandes
    • Beschlussfassung des Vorstandes
    • Stiftungskuratorium 
    • Aufgaben des Kuratoriums
    • Satzungsänderung 
    • Erweiterung, Änderung des Stiftungszweck
    • Auflösung, Aufhebung der Stiftung
    • Stiftungsaufsicht 
  • Stiftungsvorstand einsetzen: Der Vorstand ist nicht nur das wichtigste, sondern nach geltendem Recht auch das einzige zwingend erforderliche Organ der Stiftung. Der Vorstand verantwortet, wie das Stiftungsvermögen verwaltet und der Stiftungszweck, der Satzung entsprechend, umgesetzt wird. Bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder sollte besonderes Augenmerk auf deren Loyalität und Integrität gegenüber den Familien- und Stiftungsinteressen gelegt werden. 
  • bei der Stiftungsaufsichtsbehörde anmelden: Für eine rechtswirksame Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung ist die Anerkennung der Stiftung durch die örtlich zuständige Stiftungsaufsicht erforderlich (§ 80 Abs.2 BGB). Dabei handelt es sich um eine Behörde, die in den Bundesländern den jeweiligen Regierungspräsidenten untersteht. Ausschließlich rechtsfähige Stiftungen bedürfen der Stiftungsaufsicht.
  • Zulassung durch die Stiftungsaufsicht: Die Anerkennungsvoraussetzungen für die Stiftung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch(BGB) sowie in den Stiftungsgesetzen der Bundesländer wieder. Das BGB verlangt lediglich, dass durch den Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährdet wird (§ 82 BGB). Eine Gefährdung des Gemeinwohls ist insbesondere dann gegeben, wenn die Stiftung voraussichtlich einen Zweck verfolgt, der die Interessen der Allgemeinheit gefährdet. Erfüllt die Stiftung sämtliche rechtliche Voraussetzungen, wird sie zugelassen und in das Stiftungsverzeichnis aufgenommen.   

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Die besonderen Merkmale der Familienstiftung 

Die Familienstiftung zeichnet sich durch einzigartige Merkmale aus, die sie zu einem speziellen Instrument der Vermögensverwaltung und -weitergabe machen. Im Zentrum steht der Stifterwille, welcher den Grundstein für die Stiftung und deren Zweck bildet. Neben dem Stifterwillen und dem Stiftungszweck spielt auch die Dauerhaftigkeit der Stiftung sowie die Zusammensetzung und Bedeutung des Stiftungsvermögens eine wichtige Rolle.

Stifterwille und Stiftungszweck

Bei der Gründung einer Stiftung bringt der Stifter seinen Willen zur Errichtung der Stiftung zum Ausdruck. Dazu bestimmt er einen Stiftungszweck. 

Der Stiftungszweck verfolgt privatnützige Ziele und dient einem begrenzten Personenkreis, wie zum Beispiel der Familie und deren Mitgliedern. Der Stiftungszweck bringt den Stifterwillen zum Ausdruck und dient als Leitfaden für die Verwaltungstätigkeit (§ 83 Abs.2 BGB). Der Wille des Stifters schlägt sich inhaltlich im Wortlaut der Stiftungssatzung nieder. 

Stiftungszweck bei einer Familienstiftung ist die fortlaufende finanzielle Unterstützung des Stifters und seiner Familie aus den Erträgen der Stiftung. 

Dauerhaftigkeit der Stiftung 

Die Stiftung wird in der Regel auf unbestimmte Zeit errichtet. So steht es im Gesetz. Die Realisierung des Stiftungszwecks muss danach auf Dauer erfolgen und auf das Erreichen des Stiftungszwecks ausgerichtet sein. Ausnahmsweise kann sie auch mit einer Frist bis zu maximal zehn Jahren verknüpft werden, in der das gesamte Stiftungsvermögen verbraucht wird, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Diese Stiftung wird Verbrauchsstiftung genannt. 

Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen kann sich aus Bar- und Sachwerten verschiedenster Art zusammensetzen. Bei der Gründung einer Familienstiftung nach den gesetzlichen Vorgaben ist kein Mindestvermögen erforderlich. Allerdings ist darauf zu achten, dass die finanzielle Ausstattung ausreicht, um den Stiftungszweck nachhaltig erfüllen zu können. Dafür ist entscheidend, wie viel Vermögen für den konkreten Stiftungszweck erforderlich ist. Deshalb wird die Stiftungsaufsicht die Höhe des Stiftungsvermögens nach diesem Kriterium gründlich überprüfen.

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Wie werden Familienstiftungen besteuert?

Bevor Sie eine Familienstiftung gründen, sollten Sie um die steuerlichen Besonderheiten wissen. Familienstiftungen unterliegen in ihrer Besteuerung dem vollen Körperschaftsteuersatz. Wird Vermögen unentgeltlich auf Familienstiftungen übertragen, fällt Schenkungsteuer an. Diese Besteuerung entspricht jener, die eine natürliche Person bei Anfall einer Erbschaft oder Schenkung unterliegt. Alle 30 Jahre wird eine Erbersatzsteuer auf das Stiftungsvermögen fällig.

Durch die rechtliche Konstruktion einer sogenannten Doppelstiftung lässt sich die Erbersatzsteuer vermeiden, sodass das Stiftungsvermögen steuerfrei bleibt. Lediglich die an die Familienmitglieder entrichteten Erträge unterliegen der persönlichen Einkommensteuer.

Steuerliche Besonderheiten der privatnützigen Stiftung vs. gemeinnützige Stiftung

  • Gemeinnützige Stiftungen: Sie profitieren in vielen Ländern von erheblichen Steuervorteilen. In Deutschland beispielsweise sind gemeinnützige Stiftungen von der Körperschaftsteuer befreit, sofern sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Zudem sind sie von der Gewerbesteuer befreit (§ 3 Nr. 6 GewStG) und können Spendenbescheinigungen ausstellen, wodurch Spender ihre Zuwendungen steuerlich geltend machen können.
  • Privatnützige Stiftungen: Diese Stiftungen genießen keine derartigen Steuervorteile. In Deutschland unterliegen sie der regulären Körperschaftsteuer von 15 % auf ihr Einkommen (§ 23 KStG), zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Gewerbesteuer. Dies bedeutet, dass sie im Vergleich zu gemeinnützigen Stiftungen steuerlich weniger begünstigt sind.

Was sind steuerliche Besonderheiten der privatnützigen Stiftung

Die privatnützige Stiftung, häufig in Form von Familienstiftungen, stellt ein beliebtes Instrument zur Vermögensverwaltung und -weitergabe dar. Doch im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen unterliegen sie besonderen steuerlichen Regelungen und Pflichten. Lohnt sich eine Familienstiftung, bei der es sich um eine privatnützige Stiftung handelt, dennoch?

  • Ertragssteuern: Privatnützige Familienstiftungen sind in der Regel steuerpflichtig. Sie müssen auf ihre Einkünfte, wie Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen, Ertragssteuern (z.B. Körperschaftsteuer) entrichten.
  • Keine Steuerbefreiungen: Im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen genießen privatnützige Stiftungen normalerweise keine Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen.
  • Schenkungs- und Erbschaftssteuer: Bei der Übertragung von Vermögen an die Familienstiftung können Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen. Die Höhe dieser Steuern hängt von den jeweiligen nationalen Gesetzen ab.
  • Besteuerung von Ausschüttungen: Ausschüttungen an Begünstigte können steuerpflichtig sein. Dies hängt von den Steuergesetzen des Landes ab, in dem die Begünstigten ansässig sind.
  • Vermögensteuer: In einigen Ländern kann auf das Vermögen der Stiftung eine Vermögensteuer erhoben werden.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Falls die Stiftung grenzüberschreitend tätig ist oder internationale Vermögenswerte hält, können Doppelbesteuerungsabkommen relevant sein.
  • Transparenz- und Meldepflichten: Es können spezifische Meldepflichten bestehen, um Transparenz in Bezug auf die Vermögensverhältnisse und steuerlichen Angelegenheiten der Stiftung zu gewährleisten.
  • Steuerliche Behandlung bei Auflösung: Bei der Auflösung der Stiftung oder der Übertragung ihres Vermögens können ebenfalls Steuern anfallen.

Die Stiftung als Nachfolgelösung für Unternehmen

Die Nutzung einer Stiftung als Nachfolgelösung für den Unternehmensverkauf bietet eine interessante Option für Unternehmenseigentümer, die keinen direkten Nachfolger haben oder eine langfristige, stabile Unternehmensführung sicherstellen wollen. Hier sind einige Schlüsselaspekte:

  • Stiftung als Eigentümerin: Bei dieser Lösung wird eine Familienstiftung gegründet, die die Anteile des Unternehmens hält. Die Stiftung wird so strukturiert, dass sie die Unternehmensführung gemäß den Wünschen des Stifters (des ursprünglichen Eigentümers) lenkt. Dies kann die Fortführung der Unternehmensphilosophie, den Erhalt von Arbeitsplätzen oder die Sicherung langfristiger Unternehmensziele beinhalten.
  • Vermögenssicherung und -verwaltung: Die Stiftung kann als Instrument zur Vermögenssicherung dienen, indem sie das Unternehmensvermögen verwaltet und schützt. Dies ist besonders relevant, wenn es darum geht, das Unternehmen vor Zersplitterung durch Erbfolge zu bewahren.
  • Steuerliche Aspekte: Abhängig von der Rechtsform und dem Zweck der Stiftung können sich steuerliche Vorteile ergeben. Eine gemeinnützige Stiftung kann beispielsweise steuerliche Begünstigungen genießen, die sich positiv auf das Unternehmensvermögen auswirken.
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Gründung einer Familienstiftung – Schritt für Schritt

Die Stiftungsgründung kann ein kompliziertes Unterfangen sein, wenn man nicht weiß, wo man anfangen soll. Nachfolgend finden Sie einige Schritte, die bei der Gründung einer Familienstiftung durchlaufen werden müssen:

  1. Zielsetzung definieren: Bestimmen Sie den Zweck Ihrer Stiftung, wie z.B. Vermögensverwaltung, Wohltätigkeit oder Familienförderung.
  2. Rechtsform wählen: Entscheiden Sie, ob die Stiftung privat- oder gemeinnützig sein soll, da dies steuerliche und rechtliche Auswirkungen hat.
  3. Stiftungssatzung entwerfen: Erstellen Sie eine Satzung, die Ziele, Organisationsstruktur, Vermögensverwaltung und Regelungen für die Stiftungsorgane festlegt.
  4. Stiftungsvermögen sichern: Bestimmen Sie das Anfangsvermögen der Stiftung, das in Geld, Immobilien oder anderen Werten bestehen kann.
  5. Stiftungsorgane benennen: Wählen Sie Vorstand und ggf. Stiftungsrat, die die Stiftung verwalten und repräsentieren.
  6. Genehmigung einholen: Beantragen Sie die Anerkennung der Stiftung bei der zuständigen Behörde.
  7. Registrierung und Start: Nach Genehmigung registrieren Sie die Stiftung und beginnen mit der Umsetzung ihrer Ziele.

Die Familienstiftung mit Kapital ausstatten

Familienstiftungen können auf mehrere Arten und Weisen mit Kapital ausgestattet werden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, wie die Versorgung mit Kapital stattfinden kann.

  1. Anfangsdotation: Bei der Gründung wird die Stiftung mit einem Anfangsvermögen ausgestattet. Dieses kann aus Bargeld, Wertpapieren, Immobilien, Unternehmensanteilen oder anderen Vermögenswerten bestehen.
  2. Schenkungen und Zuwendungen: Familienmitglieder oder Dritte können der Familienstiftung zusätzliches Vermögen in Form von Schenkungen oder Zuwendungen übertragen. Diese können einmalig oder wiederkehrend sein.
  3. Erbschaften und Vermächtnisse: Die Stiftung kann in Testamenten als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden, wodurch sie bei Todesfällen Vermögen erhält.
  4. Einkünfte aus Stiftungsvermögen: Das Stiftungsvermögen selbst kann Einkünfte generieren, beispielsweise durch Mieteinnahmen, Dividenden oder Zinsen, die zur weiteren Kapitalisierung der Stiftung beitragen.
  5. Fundraising und Spenden: In manchen Fällen kann die Stiftung auch durch Fundraising-Aktivitäten oder Spenden von außenstehenden Personen oder Organisationen Kapital akquirieren.
  6. Übertragung von Unternehmensanteilen: Oft wird ein Teil oder das gesamte Familienunternehmen in die Stiftung eingebracht, um die Unternehmenskontinuität zu sichern und das Vermögen zu schützen.
  7. Lebensversicherungen: Lebensversicherungspolicen können so gestaltet werden, dass die Auszahlungen im Todesfall direkt an die Stiftung fließen.

Schutz des Familienvermögens vor Zerschlagung und Pfändung

Die Einrichtung einer Familienstiftung bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere in Bezug auf den Schutz und die langfristige Sicherung des Familienvermögens. Diese rechtliche Struktur ermöglicht es Familienmitgliedern, Vermögen effektiv vor privaten Verbindlichkeiten zu schützen und verhindert dessen Zerschlagung durch Erbteilungen.

  • Rechtliche Selbstständigkeit: Eine Stiftung ist eine eigenständige juristische Person. Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen gehört nicht mehr den Stiftern oder den Begünstigten, sondern der Stiftung selbst. Dieser rechtliche Status trennt das Stiftungsvermögen vom Privatvermögen der Familienmitglieder.
  • Schutz vor privaten Verbindlichkeiten: Da das Vermögen der Stiftung nicht mehr zum Privatvermögen der Stifter oder Begünstigten gehört, ist es vor deren persönlichen Schulden und Verbindlichkeiten geschützt. Gläubiger der Familienmitglieder können in der Regel nicht auf das Stiftungsvermögen zugreifen.
  • Unabhängigkeit der Stiftungsorgane: Die Verwaltung der Familienstiftung erfolgt durch unabhängige Organe (z.B. Vorstand), die im Interesse der Stiftung und gemäß der Stiftungssatzung handeln müssen. Dies schützt vor willkürlichen Entscheidungen einzelner Familienmitglieder.
  • Langfristige Vermögensbewahrung: Stiftungen sind oft auf Dauer angelegt und zielen darauf ab, das Vermögen über Generationen hinweg zu erhalten und zu mehren. Dies verhindert die Zerschlagung des Vermögens durch Erbteilungen oder kurzfristige Entscheidungen.
  • Staatlicher Zugriff: In normalen Umständen hat der Staat keinen direkten Zugriff auf das Vermögen einer rechtmäßig gegründeten und geführten Stiftung. Allerdings unterliegt die Stiftung den Gesetzen des Landes, in dem sie registriert ist, einschließlich Steuergesetzen und zivilrechtlichen Vorschriften. In Ausnahmefällen, wie bei rechtswidrigen Aktivitäten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Stiftungssatzung, kann der Staat eingreifen.
  • Steuerliche Verpflichtungen: Obwohl das Vermögen der Stiftung vor privaten Ansprüchen geschützt ist, muss die Stiftung ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen. Dies umfasst die Zahlung von Steuern auf Einkünfte und ggf. Vermögenssteuern.

Familienstiftung gründen – Die Kosten einer Stiftung

Die konkreten Kosten für die Gründung und Verwaltung einer Familienstiftung können stark variieren, abhängig von Faktoren wie dem Standort, der Größe und Komplexität des Stiftungsvermögens sowie den individuellen Anforderungen der Stiftung. 

  • Gründungskosten:
    • Notargebühren: Zwischen 500 € und 2.000 €, abhängig von der Komplexität der Satzung und dem Stiftungsvermögen.
    • Rechtsberatung: 1.000 € bis 5.000 € oder mehr, je nach Umfang der benötigten Beratung.
    • Gebühren der Behörden: Ca. 100 € bis 500 € für die Registrierung und Anerkennung.
  • Laufende Verwaltungskosten:
    • Vergütung der Stiftungsorgane: Kann stark variieren; bei ehrenamtlicher Tätigkeit gering, bei professioneller Verwaltung mehrere Tausend Euro jährlich.
    • Buchhaltung und Controlling: ca. 1.000 € bis 5.000 € jährlich.
    • Vermögensverwaltung: 0,5% bis 1,5% des verwalteten Vermögens pro Jahr.
    • Rechts- und Steuerberatung: 1.000 € bis 5.000 € jährlich, abhängig vom Beratungsaufwand.
  • Steuerliche Kosten:
    • Ertragssteuern: Abhängig von den Einkünften der Stiftung und dem geltenden Steuersatz.
  • Sonstige Kosten:
    • Kommunikations- und Bürokosten: ca. 2.000 € bis 10.000 € jährlich.
    • Versicherungen: Variabel, abhängig vom Umfang der benötigten Policen.
  • Kosten bei Änderungen oder Auflösung:
    • Änderung der Satzung: ca. 500 € bis 2.000 €.
    • Auflösung der Stiftung: Kann mehrere Tausend € kosten, abhängig vom Aufwand.
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