Der Asset-Deal beim Unternehmensverkauf

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Wenn ein Unternehmen verkauft werden soll, kann das als Share Deal oder Asset Deal abgewickelt werden. Wir konzentrieren uns in diesem Beitrag auf den Asset-Deal. Dieser kommt primär beim Unternehmenskauf zum Einsatz, wenn nur bestimmte Bestandteile bzw. Vermögensgegenstände (engl. Assets) eines Unternehmens erworben werden.

asset-deal - Übergang nur bestimmter Vermögenswerte des Verkäufers auf den Käufer

Beim Asset Deal werden die wertvollen Wirtschaftsgüter eines Unternehmens ausfindig gemacht und verkauft. Das zu verkaufende Unternehmen bleibt bestehen und an der Gesellschafterstruktur verändert sich nach dem Unternehmenskauf nichts. Ausschließlich die definierten Vermögensgegenstände gehen in den Besitz des neuen Inhabers. Werden ganze betriebliche Strukturen übernommen, spricht man von einem Betriebsübergang. Dazu später mehr.

Wer hingegen einen Share Deal abschließt, erwirbt einen prozentualen Anteil des gesamten Unternehmens, mit allen Rechten und Pflichten. Das ist nicht immer von Vorteil für den Erwerber. Das Unternehmen kann Schulden haben oder Gewährleistungsfälle können bevorstehen, die nach dem Deal schwer abschätzbare Kosten mit sich bringen.

Genau in diesen Situationen lohnt es sich nicht, die Anteile am bestehenden Unternehmen zu kaufen, sondern nur die wertvollen Bestandteile (= „Assets“) ausfindig zu machen und genau diese dann zu erwerben.

Bei dem Begriff Asset Deal handelt es sich also um einen exakt definierten Unternehmenskauf, bei dem Vermögenswerte gekauft werden. Das können Grundstücke, Gebäude oder Rechte sein. Gesellschaftsanteile eines Gesellschafters sind jedoch keine Bestandteile dieser Transaktionsform, da diese Teil vom Share Deal sind.

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Wann wird ein Asset Deal abgeschlossen?

Ein Asset Deal wird immer dann abgeschlossen, wenn man nicht an der gesamten Wirtschaftskraft einer Firma beteiligt sein möchte, sondern sich nur für bestimmte Vermögensbestandteile interessiert. Dann handelt es sich um einen Asset-Deal. Deswegen bietet sich ein Asset Deal besonders dann an, wenn ein Unternehmen in „Schieflage“ geraten ist.

Hier ein Beispiel:

Denken wir beispielsweise an einen Handwerksbetrieb. Dieser hat mangelhafte Produkte ausgeliefert. Es stehen hohe Forderungen von Kunden, die Gewährleistungsansprüche geltend machen, bevor. Das Unternehmen kann diese Forderungen nicht erfüllen. Es gibt allerdings einige Assets, wie teure Maschinen und ein Patent für den Prototypen des verkauften Produktes.

Ein Investor möchte sich folglich nicht am gesamten Unternehmen beteiligen. Zu groß sind die Risiken der Haftung für historische Probleme. Er erwirbt daher per Asset Deal das Patent und die Maschinen des Unternehmens. Anteile am Unternehmen werden durch diesen Prozess keine übertragen, nur die genannten Vermögenswerte wechseln den Besitzer.

Vor- und Nachteile von Asset Deals

Ein Unternehmensverkauf, egal auf welchem Wege er abgewickelt wird, birgt immer gewisse Risiken. Deshalb ist es wichtig vorab zu prüfen, ob ein Asset- oder Share-Deal die besser passende Konstruktion für die Kaufabwicklung darstellt. Nachstehend fassen wir für Sie die wichtigsten Vor- und Nachteile von Asset Deal Transaktionen zusammen.

Vorteile von Asset Deals

Durch einen Asset Deal lassen sich Risiken reduzieren, die es bei einem Share Deal gibt. Denn aus Käufersicht ergibt sich der große Vorteil, dass man sich nicht an möglichen Verlusten beteiligtwie es bei dem Erwerb von Anteilen (Share Deal) der Fall wäre. Verluste können z.B. durch Haftungen für bestimmte historische Ereignisse ergeben. Der Käufer kann sich somit die Rosinen herauspicken. Es werden nur die werthaltigen Bestandteile des Unternehmens verkauft (z.B. Maschinen, Patente, etc.) und in das Unternehmen des Käufers transferiert.

Für den Verkäufer kann ein Asset Deal ebenfalls vorteilhaft sein. Es würde kaum jemand Anteile eines Unternehmens kaufen, das große Probleme hat. Durch den Verkauf der werthaltigen Assets ist es dennoch möglich, Umsatz zu generieren. So können die Erlöse aus dem Verkauf der Assets in manchen Fällen sogar eine bevorstehende Insolvenz abwenden.

Nachteile von Asset Deals

Ein Asset Deal kann zeitaufwändiger sein als ein Share Deal. Grund dafür ist, dass die zu verkaufenden Assets ganz präzise definiert werden müssen. Diese müssen dann einzeln bepreist werden.

Durch den Asset Deal können auch Rechtsverhältnisse übertragen werden. Das bedeutet, dass bestehende Vertragspartner zukünftig in einem Rechtsverhältnis mit dem Käufer stehen. Ein klassisches Beispiel sind Arbeitsverhältnisse der angestellten Arbeitnehmer.

Damit der bestehende Vertrag rechtsgültig an den Käufer übertragen werden kann, muss der Vertragspartner zustimmen. Schließlich ändert sich durch den Asset Deal, mit wem der Vertragspartner zukünftig zusammenarbeiten muss. Die Zustimmung muss schriftlich eingeholt werden. Das kann, besonders wenn es viele Vertragspartner gibt, lange dauern. Für diesen Prozess muss dementsprechend ausreichend Zeit eingeplant werden.

Empfehlenswert ist, möglichst früh den bevorstehenden Asset Deal mit wichtigen Vertragspartnern zu besprechen. So kann ein reibungsloser Übergang sichergestellt werden.

Ein Nachteil aus Verkäufersicht kann sein, dass nach dem Verkauf der wertvollen Assets die Gesellschaft „leer“ zurückbleibt. Es gibt dann also z.B. nur noch die Hülle der GmbH. Offene Forderungen von Lieferanten oder auch Gewährleistungsansprüche von Kunden bestehen weiter. Wenn das Unternehmen nach Verkauf der Assets geschlossen werden soll, muss der Verkäufer die Gesellschaft formal korrekt auflösen.

Wann ist ein Asset Deal besonders attraktiv?

Besonders attraktiv ist ein Asset Deal gerade dann, wenn Sie eine insolvente Firma verkaufen müssen. Diese Gesellschaften finden nur schwer Käufer, die sich über einen Share Deal beteiligen möchten. Die Risiken sind nur schwer einzuschätzen, wenn sich das Unternehmen bereits in solcher Schieflage befindet. Daher bietet es sich in dieser Situation besonders an, die werthaltigen Assets gezielt zu kaufen. Der Käufer muss bei dieser Art des Unternehmenskaufs somit keine umfangreichen Haftungen für bisherige Aktivitäten des Unternehmens übernehmen.

Unterschiede zwischen Share Deal und Asset Deal

Der zentrale Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal besteht darin, was konkret gekauft wird. Während es sich beim Share Deal beispielsweise darum handelt GmbH-Anteile zu verkaufen, werden beim Asset Deal konkrete Vermögensgegenstände des Unternehmens gekauft, jedoch keine Anteile.

Beim Share Deal findet somit ein Eigentümerwechsel der Gesellschaft statt. Ähnlich wie beim Kauf einer Aktie, bei dem der Erwerber Teilhaber der Aktiengesellschaft wird.

Beim Asset Deal bestehen hingegen zwei Gesellschaften: Das verkaufende Unternehmen und die kaufende Gesellschaft, die Assets erwirbt und diese im bestehenden Unternehmen eingegliedert.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Asset Deal Share Deal
  • Die besten Assets können aus dem Unternehmen „herausgekauft“ werden.
  • Es müssen nicht alle Vermögenswerte des Unternehmens erworben werden.
  • Bietet sich für Insolvenzen an: Schulden müssen nicht übernommen werden, werthaltige Bestandteile des Unternehmens werden ausgewählt.
  • Großer Aufwand bei der Vertragserstellung: Genaue Definition der Kaufgegenstände ist nötig.
  • Es werden nicht Gegenstände, sondern tatsächliche Anteile veräußert.
  • Schulden und Haftungen bleiben nach dem Verkauf bestehen, sie werden also mit übernommen.
  • Vertraglich ist der Anteilsverkauf einfacher und schneller abzubilden. Bestehende Vertragspartner müssen keine Zustimmung erteilen.

Asset Deal: Der Betriebsübergang

Ein Asset Deal stellt immer dann einen Betriebsübergang dar, wenn umfangreiche Aktiva und Passiva übertragen werden. Es gehen das Betriebsvermögen, die Namensrechte und sogar Arbeitsverhältnisse an den Käufer über. Typisch für einen Betriebsübergang ist, dass die bisherige wirtschaftliche Einheit unter dem bekannten, bestehenden Namen fortgeführt wird.

Für die Prüfung, ob ein Betriebsübergang vorliegt, wurde sogar eigens ein Sieben-Punkte-Katalog von staatlicher Seite herausgegeben. Weniger technisch gesprochen kann gesagt werden, dass es sich immer dann um einen Betriebsübergang handeln wird, wenn der Erwerber die Assets übernimmt, die Strukturen im Großen und Ganzen beibehält und somit die wirtschaftliche Einheit in bestehender Form erhalten wird. Diese sehr ähnliche Weiterführung des Geschäftsbereichs wie bisher ist ein typisches Merkmal eines Betriebsübergangs.

Die Umsatzsteuer bei Asset Deals

Die Umsatzsteuer spielt bei Asset Deals primär hinsichtlich Immobilien eine Rolle. Zuerst muss geprüft werden, ob es sich um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt. Wenn das nicht der Fall ist, liegt eine sogenannte „Grundstückslieferung“ vor – diese ist umsatzsteuerpflichtig.

Wenn ein Unternehmen eine vermietete Wohnung besitzt, kann es diese per Asset Deal verkaufen. Das reicht bereits aus, damit es sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt. Die Immobilie ist schließlich ein eigenständiger, umsatzbringender Bereich des Unternehmens. Zum Kaufpreis der Immobilie kommt daher keine Umsatzsteuer hinzu.

Die an den Mieter verrechnete Miete ist umsatzsteuerpflichtig. Hier tritt der Asset-Käufer in die Pflicht des Verkäufers ein, die Umsatzsteuer einzuheben und an das Finanzamt abzuführen. Wenn es sich um keine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt, spricht man von einer Grundstückslieferung. Diese ist immer umsatzsteuerfrei.

So wird ein Asset-Deal-Vertrag strukturiert

Der Kaufvertrag für die Abwicklung des Assets Deals kann unterschiedlich gestaltet sein. Er ist in der Regel sehr umfangreich und oft komplex, da alle Wirtschaftsgüter und Verträge im Detail aufgelistet werden müssen.

Typische Bestandteile des Kaufvertrages sind:

  • Präambel
  • Beschreibung des Kaufgegenstandes
  • Stichtag für die Übertragung des Eigentums
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Wettbewerbsverbot
  • Regelungen hinsichtlich Gewährleistung und Garantien
  • Haftungen und Haftungsgrenzen
  • Rücktrittsrechte und sonstige Vereinbarungen
  • Schlussbestimmungen
  • Diverse Anlagen (Verzeichnisse, Buchhaltung, etc.)

Wichtig: Der Kaufvertrag sollte selbstverständlich von einem erfahrenen Juristen angefertigt werden. Außerdem müssen Sie beachten, dass eine notarielle Abwicklung nötig sein kann. Das ist z.B. dann der Fall, wenn sich unter den verkauften Assets auch ein Grundstück befindet.

Fazit

Ein Asset Deal ist die ideale Möglichkeit, wenn Sie kein gesamtes Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten erwerben möchten, sondern bestimmte Bestandteile. Durch diese vertragliche Konstruktion ist es möglich, mit wesentlich geringerem Risiko die besten Teile einer Gesellschaft zu erwerben.

Für die Vorbereitung (Definition der Assets, Kontaktaufnahme mit Vertragspartnern, Vertragsgestaltung) ist ausreichend Zeit einzuplanen.

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