Die Nachfolgedurchführung schließt sich direkt an die Vorbereitungsphase an. Nachdem die ersten Überlegungen getroffen wurden, geht es nun ans Eingemachte. So ist die Durchführung zunächst abhängig von der gewählten Übergabeform. Während eine familien- oder unternehmensinterne Übergabe vor allem psychologische Faktoren beinhaltet, stehen bei einem externen Verkauf andere Punkte im Fokus. In dieser Folge erfahren Sie nun, um welche Unterschiede es konkret geht und welche Schritte in der Nachfolgedurchführung eingeleitet werden.
Welche unterschiedlichen Formen der Übertragung gibt es?
Grundsätzlich können 3 Formen unterschieden werden, nämlich die familieninterne Nachfolge, die Nachfolge durch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin oder der Verkauf an einen Dritten. Natürlich gibt es viele Kombinationsmöglichkeiten.

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Welche Besonderheiten sind bei einer familieninternen Nachfolge zu bedenken?
Der große Vorteil ist natürlich der Wegfall einer ggf. sehr langwierigen Suche nach einem Nachfolger/einer Nachfolgerin. Allerdings sollte man bedenken, dass das Kind oder in manchen Fällen auch Enkel/in oder Neffe/Nichte auch die Nachfolge antreten können und wollen oder müssen. Beides sollte – eigentlich schon in der Vorbereitungsphase – möglichst sachlich überprüft und besprochen werden.
Die familieninterne Nachfolge ist stark durch psychologische und steuerrechtliche Themen geprägt. Eine familieninterne Nachfolge wird in aller Regel dazu führen, dass die Firma einen wesentlichen Teil auch der privaten Zeit bei Familienfesten etc. einnimmt und dass aus der Unternehmung heraus Konflikte in die Familie getragen werden können – und umgekehrt. Die Hilfe durch einen erfahrenen Mediator oder Coach, der als neutraler Gesprächspartner zur Verfügung steht, ist hier häufig zu empfehlen.
Hinsichtlich der steuerrechtlichen Gestaltung sollte für die meisten Unternehmer der einfache Rat gelten: Hände weg! Unser deutsches Steuerrecht ist so kompliziert, dass es sich wohl immer lohnen dürfte, einen in Erbschaft- und Schenkungsteuer erfahrenen Steuerberater dazu zu holen. Das ist allerdings nicht unbedingt der Steuerberater, der die Buchhaltung der Firma macht, denn es handelt sich um ein echtes Spezialgebiet.
Gibt es auch bei der Übergabe des Unternehmens an einen Mitarbeiter spezielle Punkte zu beachten?
Wie auch beim Familienmitglied sollte dies bereits in der Vorbereitungsphase angestoßen worden sein.
Ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin muss ebenfalls die Nachfolge antreten wollen und können. Speziell beim Können muss im Vorfeld ggf. noch an notwendigen Voraussetzungen gearbeitet werden – z.B. muss der Kandidat erst noch seinen Meister machen -, vielleicht muss ihm auch dabei geholfen werden, das für die Finanzierung des Kaufpreises notwendige Eigenkapital aufzubauen. Auf jeden Fall sollte er aber Führungserfahrung sammeln können – d.h., Sie müssen ihn Fehler machen lassen, damit er daraus lernen kann.
Die Übergabe an einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ist allerdings sehr durch das Timing geprägt. Wenn Sie zu spät in das Gespräch mit dem Mitarbeiter einsteigen, dann verbleibt evtl. nicht mehr genug Zeit für die notwendigen Vorbereitungen. Fangen Sie aber zu früh an, machen Sie den Mitarbeiter gewissermaßen zu früh “heiß” auf die Selbständigkeit, kann es Ihnen passieren, dass Ihnen der Kronprinz kurz vor der Nachfolge abspringt und sich entweder eine andere Firma kauft oder sein eigenes Unternehmen gründet.
Bei der Vorbereitung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin ist ebenfalls die Begleitung durch einen Coach anzuraten, auch um die kontinuierliche Arbeit am Ziel Nachfolge zu gewährleisten.
Wie sieht dies bei einem Verkauf an einen Dritten aus? (Transaktionsphase)
Anders als bei den anderen beiden Varianten ist hier der Käufer erst noch zu suchen und zu finden. Der Verkauf eines Unternehmens wird auch häufig als Transaktion bezeichnet, deshalb wird hier auch häufig von der Transaktionsphase gesprochen.
Am Beginn der Transaktionsphase steht die Festlegung einer Verkaufsstrategie und die Bewertung des Unternehmens als Basis für die spätere Kaufpreisverhandlung. Man muss ein Profil des potenziellen Käufers erstellen; hier kann man zwischen Nachfolgern/Nachfolgerinnen unterscheiden, die sich durch den Kauf der Unternehmung selbständig machen und die somit in der Firma in die Rolle des Übergebers schlüpfen, und strategischen Käufern, also anderen Firmen, die die Unternehmung in ihre Firmengruppe aufnehmen.
Welchen Unterschied macht es, ob ich an einen Käufer übergebe oder an eine ganze Firma?
Meist hat diese Entscheidung große Auswirkungen auf den Erhalt der Arbeitsplätze und des Firmennamens und den Kaufpreis.
Kauft eine andere Firma das Unternehmen, hat sie die Möglichkeit, Mehrgewinne zu erzielen, die nur durch den Zusammenschluss entstehen. Man spricht hier von Synergieeffekten. Ein solcher Synergieeffekt besteht häufig in der Zusammenlegung von Arbeitsplätzen in der Verwaltung, im Vertrieb oder der Entwicklung. Sollte das zu übergebende Unternehmen nicht eine wirklich starke Marke haben, wird sie höchstwahrscheinlich aus Kostengründen nicht lange fortgeführt, wie wir das z.B. gerade am Beispiel von Kaiser’s sehen.
Diese künftigen Einsparungen erhöhen die Gewinne in Zukunft, daher ist es im Gegenzug möglich, einen höheren Kaufpreis zu erzielen.
Der einzelne Nachfolger hingegen übernimmt die Rolle des Übergebers, bringt aber größtenteils nicht die Möglichkeit mit, Synergieeffekte zu erzielen. Die Firma bleibt im Wesentlichen in ihrer alten Form erhalten, der Kaufpreis ist allerdings dementsprechend niedriger.
Und wie findet man überhaupt einen geeigneten Nachfolger?
Die Suche des Käufers ist heute das zentrale Problem in der Nachfolge, denn wir haben in Deutschland deutlich mehr Unternehmen, die eine Nachfolgeregelung benötigen, als wir Personen haben, die an der Übernahme eines Betriebs interessiert sind.
Einerseits gibt es verschiedene Börsen, hier seien die nexxt change vom Bund und die DUB vom Handelsblattverlag genannt. Als Übergeber sollte man sich aber im Klaren darüber sein, dass man hier nur eine Anzeige einstellt und letztendlich darauf hofft, dass der passende Nachfolger durch Zufall diese Anzeige sieht und dann auch noch darauf reagiert. Wem die Übergabe seines Lebenswerkes und evtl. auch seine Altersabsicherung wirklich wichtig sind, sollte hier lieber die Suche aktiv angehen. Es gibt für den Verkauf von Firmen spezialisierte Makler und Berater, die für diesen Zweck eingeschaltet werden sollten. Das Stichwort lautet hier M&A, das für Mergers and Acquisitions steht. Auch die Begriffe Strategieberatung oder Transactions sind üblich.
Wie geht es nach der Suche weiter?
Es erfolgt eine anonyme Ansprache, ob ein Kaufinteresse besteht. Wird dies bestätigt, schickt man ihm eine kurze Beschreibung der Firma zu, immer noch anonym. Besteht dann immer noch Interesse, lässt man sich von dem Interessenten eine Vertraulichkeitserklärung – den NDA (Non Disclosure Agreement) – unterzeichnen. Nach Erhalt des NDA übergibt man dem Interessenten ein Exposé, aus dem nun erstmalig hervorgeht, um welche Firma es sich tatsächlich handelt. Besteht dann immer noch Interesse, beginnen die Gespräche.
Verlaufen sie erfolgreich, wird eine Absichtserklärung unterzeichnet, der sog. LoI – Letter of Intent. Der Interessent möchte dann meist einen tieferen Einblick in die Unternehmung erhalten und gewissermaßen eine Inspektion durchführen, der Fachbegriff hierfür lautet Due Diligence.
Danach werden die konkreten Verhandlungen über Kaufpreis, die Modalitäten der Kaufpreiszahlung und Übertragung etc. geführt.
Die Unterzeichnung des Kaufvertrages – bei Kapitalgesellschaften ist hier zwingend ein Notar einzuschalten – wird als Signing bezeichnet. Mit dem Closing, also dem Abschluss der Transaktion durch Eingang der Kaufpreiszahlung beim Übergeber und der Übertragung der Anteile auf den Übernehmer, ist diese Phase beendet.
Und dann?
Nun schließt sich spätestens die inhaltliche Übergabe an, darüber sprechen wir in dem Lexikonbeitrag zur 3. Phase.